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Manuelle Arbeitsprozesse: Erfassung physischer Belastungen bei sich wiederholenden Tätigkeiten

  • 13.04.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 8 Min.

Manuelle Arbeitsprozesse gehören zu den insgesamt sechs Leitmerkmalmethoden. Hierbei werden vor allem Arbeiten bewertet, die aus Wiederholungen bestehen. Was Arbeitgeber bei den Manuellen Arbeitsprozessen beachten müssen.

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, für die Beschäftigten des Betriebs, Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze vorzunehmen. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Darüber hinaus schreibt § 2 der Lastenhandhabungsverordnung vor, dass Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen treffen müssen, um gesundheitliche Folgen als Konsequenz der Handhabung manueller Lasten zu vermeiden.

Leitmerkmalmethoden – was ist das?

Mit Hilfe der sogenannten Leitmerkmalmethoden können Arbeitgeber die manuelle Lastenhandhabung bewerten. Die insgesamt sechs Methoden dienen als Instrument für die Gefährdungsbeurteilung. Die Screening-Methoden wurden gemeinsam von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie vom Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie (ASER) entwickelt.

Nachfolgend soll die Leitmerkmalmethode „Manuelle Arbeitsprozesse“ behandelt werden. Im Rahmen des Gemeinschaftsprojekts MEGAPHYS wurden die einzelnen Methoden weiter- und neuentwickelt. Die Belastungsart Manuelle Arbeitsprozesse gehört zu den Methoden, die im Rahmen des Projekts weiterentwickelt wurden. Im folgenden Beitrag wird die Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse mit LMM-MA abgekürzt.

Definition der Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse

Mit der LMM-MA werden Bewegungsabläufe und Kraftaufwendungen der oberen Körperextremitäten berücksichtigt, die einerseits gleichförmig sind und sich andererseits wiederholen. Darüber hinaus werden die Bewegungsabläufe und Kraftaufwendungen einer Teiltätigkeit zugeschrieben.

Dies ist auch bei den anderen fünf Leitmerkmalmethoden der Fall. Zudem berücksichtigt die LMM-MA die Verwendung von kleineren Werkzeugen oder handgeführten Maschinen, die in der Regel im Sitzen oder Stehen bedient werden.

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© Safety Xperts

Die LMM-MA findet zudem dann Anwendung, wenn die Arbeitsaufgabe für den Beschäftigten darin besteht, den Arbeitsgegenstand zu bearbeiten und entsprechend zu verändern.

Außerdem wird die Methode dann angewandt, wenn kleine Gegenstände bis zu drei Kilogramm bewegt werden. In diesem Fall ist dann von manueller Handhabung die Rede.

Zu den Tätigkeiten, die mit der LMM-MA in Verbindung gebracht werden, gehören unter anderem Montagetätigkeiten, Löt- und Näharbeiten, Kassieren sowie Musizieren. Bei letztgenannter Tätigkeit sind es vor allem das Klavier- und Geigespielen.

Abgrenzung der LMM-MA zu anderen Leitmerkmalmethoden

Wenn Arbeitgeber die Arbeitsbelastung mit Hilfe der LMM-MA beurteilen möchten, müssen sie dafür gegebenenfalls weitere Leitmerkmalmethoden anwenden. Beispielsweise ist dies dann der Fall wenn,

  • die Teiltätigkeit das Bewegen von Lasten mit mehr als drei Kilogramm beinhaltet. Dann müssen die Belastungsarten „Heben, Halten, Tragen“ und/oder „Ziehen und Schieben“ berücksichtigt werden.
  • bei der Teiltätigkeit das Aufbringen von hohen Kräften, wie beispielsweise die Benutzung von Werkzeugen und Armaturen, notwendig ist. Dann muss für die Bewertung der Arbeitsbelastung die Leitmerkmalmethode Ganzkörperkräfte (LMM GK) zu Hilfe genommen werden.
  • es pro Arbeitstag mehrere verschiedene Teiltätigkeiten gibt, müssen diese getrennt erfasst und entsprechend beurteilt werden. Sämtliche körperliche Belastungen müssen beurteilt werden. Nur dann kann die Wahrscheinlichkeit einer körperlichen Überbeanspruchung bewertet werden.

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Ziel der LMM-MA

Mit jeder Leitmerkmalmethode soll ein bestimmtes Ziel verfolgt werden. Mit der LMM-MA sollen die wesentlichen Belastungsmerkmale der einzelnen Teiltätigkeiten dokumentiert werden. Darüber hinaus müssen dem Anwender, insbesondere dem Arbeitgeber, Zusammenhänge innerhalb der Tätigkeiten deutlich gemacht werden.

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Zu den klassischen Tätgkeiten, die im Rahmen der LMM-MA unter die Lupe genommen werden, gehört beispielsweise das Kassieren © Drobot Dean – Adobe Stock

Sowohl mit der LMM-MA als auch mit den anderen Leitmerkmalmethoden soll die Möglichkeit zur Bewertung einer körperlichen Überbeanspruchung ermöglicht werden. Der Arbeitgeber muss mit der Methode schnell und einfach die Wahrscheinlichkeit einer solchen Überbeanspruchung errechnen können.

Voraussetzung für die Beurteilung mit der LMM-MA sind gute Kenntnisse der zu beurteilenden Teiltätigkeiten. Dies gilt sowohl für die Bestimmung der Zeitwichtung als auch für die Bestimmung von Wichtungspunkten der Leitmerkmale der Teiltätigkeiten. Leitmerkmale sind beispielsweise Kraftübertragungen und Greifbedingungen, die Hand-Arm-Stellung, ungünstige Ausführungsbedingungen sowie die Arbeitsorganisation und die zeitliche Verteilung.

4 Schritte zur Beurteilung mit Hilfe der LMM-MA

Wie bei den anderen Leitmerkmalmethoden sind für die Beurteilung mit der LMM-MA vier Schritte notwendig. Diese sollen nachfolgend erläutert werden.

1. Bestimmung der Zeitwichtung

In einem ersten Schritt wird die Zeitwichtung bestimmt. Die Bestimmung erfolgt anhand einer Tabelle. Wichtig für die Bestimmung der Zeitwichtung ist die Gesamtdauer der zu beurteilenden Tätigkeit.

Allerdings werden Vorbereitungszeiten und andere Arbeiten bei der Bestimmung der Zeitwichtung nicht berücksichtigt. Die Gesamtdauer der Teiltätigkeit pro Arbeitstag ergibt sich aus der Dauer sowie der Häufigkeit der analysierten Arbeitszyklen pro Arbeitstag.

2. Bestimmung der Wichtung der weiteren Merkmale

Für die Bestimmung der Wichtung der weiteren Merkmale der zu bewertenden Teiltätigkeit hält die BAuA entsprechende Tabellen bereit. In der ersten Tabelle gibt es die Spalten „Art der Kraftausübungen“. Die zweite und dritte Spalte der Tabelle entfallen auf „Halten“ und „Bewegen“. 

Darüber hinaus gibt die Tabelle bestimmte Beispiele wieder. Diesen werden verschiedene Punktwerte zugeordnet. Diese müssen die Arbeitgeber den Beispielen zuordnen. Darüber hinaus werden die Wichtungen der Kraftausübung getrennt für die linke und rechte Hand aufgeführt.

Im zweiten Schritt finden auch die Kraftübertragungen und die Greifbedingungen Eingang in die Beurteilung. Arbeitgeber müssen beispielsweise beurteilen, ob die Arbeitsgegenstände gut greifbar sind und ob die Griffe der Werkzeuge ergonomisch gestaltet sind.

Darüber hinaus müssen sie in dem zweiten Schritt beurteilen, ob erhöhte Haltekräfte erforderlich sind und ob die Kraftübertragungen behindert werden. Bei Letzterem spielt das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Griffen oder ungeeigneten Griffen eine Rolle.

Im zweiten Schritt muss außerdem die Stellung der Hände und der Arme beurteilt werden. Hier gibt es die Bewertungen gut bis schlecht. Gut ist es, wenn die Stellung oder Bewegung der Gelenke im mittleren Bereich nur selten Abweichungen zeigen. Darüber hinaus ist es gut, wenn eine Hand-Arm-Auflage nur bei Bedarf erforderlich ist. Schlecht dagegen ist es beispielsweise, wenn eine ständig lange andauernde statische Armhaltung vorhanden ist.

Die Angabe der ungünstigen Ausführungsbedingungen ist ebenfalls Teil der Bestimmung der Wichtungen. Hier können Arbeitgeber gut bis ungünstig angeben. Zu den günstigen Ausführungsbedingungen zählen beispielsweise die guten klimatischen Bedingungen sowie die Sichtbarkeit von Details.

Zu den ungünstigen Ausführungsbedingungen zählen dagegen das erschwerte Erkennen von Details beim Arbeiten sowie erschwerte Bedingungen, wie beispielsweise Zugluft, Konzentrationsstörungen durch Geräusche sowie Kälte und Nässe.

Abschließend wird im zweiten Schritt die Wichtung der Körperhaltung bewertet. Auch hier können Arbeitgeber von guter bis schlechter Körperhaltung bewerten. Gut ist es beispielsweise, wenn der Wechsel von Sitzen und Stehen während der Teiltätigkeit möglich ist. Zudem zeichnet sich eine gute Körperhaltung dadurch aus, dass eine Hand-Arm-Auflage nur bei Bedarf notwendig ist und kein Greifen über Schulterhöhe notwendig wird.

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Eine ungünstige Körperhaltung im Alltag, kann gravierende Folgen für die Gesundheit haben © mnimage – Adobe Stock

Eine schlechte Körperhaltung dagegen kennzeichnet die stärkere Verdrehung des Rumpfes sowie die streng fixierte Körperhaltung. Darüber hinaus zeichnet sich eine schlechte Körperhaltung durch häufiges Bücken sowie durch ständige Greifen in Schulterhöhe aus.

3. Bewertung und Beurteilung

Die Bewertung der Arbeitsbelastung der Teiltätigkeit erfolgt mit Hilfe eines Punktwerts, der auf die jeweilige Tätigkeit bezogen ist. Entscheidend für die Bewertung ist, dass die Wichtungen (Schritt 2) addiert werden und mit der Zeitwichtung multipliziert werden. Der daraus resultierende Punktwert lässt sich einem Risikobereich zuordnen.

Anhand dieses Bereichs können Arbeitgeber die Wahrscheinlichkeit einer körperlichen Überbeanspruchung ableiten. Zudem können anhand des Bereichs Handlungsmaßnahmen abgeleitet werden.

4. Gestaltung und Vorsorge

Weisen die einzelnen Leitmerkmale die höchsten Punktwerte auf, können die Ursachen für die erhöhten Belastung erkannt und entsprechende Änderungen angestoßen werden. Der Bedarf an Gestaltungen sollte auch dann geprüft werden, wenn Einzelmerkmale der Teiltätigkeiten maximale Wichtungen aufweisen.

Allerdings sind Präventionsmaßnahmen ab dem Risikobereich 3 „wesentlich erhöht“ notwendig. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber ab diesem Bereich arbeitsmedizinische Vorsorge für ihre Mitarbeiter anbieten. Gestaltungs- und Präventionsmaßnahmen gelten vor allem für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen. Hierzu gehören beispielsweise Jugendliche im Ausbildungsverhältnis oder körperlich beeinträchtigte Beschäftigte.

Fazit – Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse

Im Rahmen der Gefährdungsanalyse werden Manuelle Arbeitsprozesse mit Blick auf den Arbeitsschutz bewertet. Die verschiedenen Leitmerkmalmethoden dienen Arbeitgebern dafür als Instrumente. Zudem haben sich die Methoden in der Vergangenheit in der Praxis bewährt.

Durch die Gefährdungsbeurteilungen des Arbeitsplatzes mit Hilfe der Leitmerkmalmethoden sollen Berufskrankheiten weitgehend vermieden werden. In Kooperation mit dem Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie (ASER) hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) einen Band mit rund 1.000 Seiten herausgegeben, in dem die Leitmerkmalmethoden detailliert beschrieben werden. Der Band kann kostenfrei auf der Webseite der BAuA heruntergeladen werden.

Manuelle Arbeitsprozesse gehören zu den Belastungsarten, die von der BAuA und dem ASER im Rahmen des Projekts MEGAPHYS weiter entwickelt wurden. Hierbei geht es um die Erfassung, Bewertung und Dokumentation der physischen Arbeitsbelastungen. Manuelle Arbeitsprozesse sind dabei fast immer eine Folge von unterschiedlichen Handlungen. Handgriffe sind dabei ebenso möglich wie längeres Halten und weite Armbewegungen.

Für die Bewertung und Dokumentation der Arbeitsbelastungen werden alle wichtigen Handlungen in der Wichtungstabelle (Schritt 2) getrennt für die linke und rechte Hand markiert. Für die Gesamtwichtung muss der höhere der beiden Werte verwendet werden.

Die Erfassung der Art der Kraftausübungen können Arbeitgeber entweder abschätzen, wenn sie diese ausreichend beobachtet haben. Eine andere Möglichkeit der Erfassung erfolgt durch die Beobachtung der Mitarbeiter.

Bei den Manuellen Arbeitsprozessen werden die oberen Extremitäten des Körpers berücksichtigt.

Zudem geht es hierbei um sich wiederholende Tätigkeiten – hauptsächlich im Umgang mit kleineren Werkzeugen oder Maschinen. Bildschirmarbeiten werden auch von den manuellen Prozessen berücksichtigt, da die Arbeiten den Nacken belasten und die Wahrscheinlichkeit einer Überbeanspruchung der Sehnenscheiden hoch ist.

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