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Störfallverordnung
Foto: © Björn Wagner

Wie die Störfallverordnung Industrieunfälle verhindert

  • 21.01.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 4 Min.

Unfälle wie in diesem Beispiel sind eine Katastrophe für Menschen und Umwelt. Gleichzeitig machen Sie die Wichtigkeit der Störfallverordnung deutlich, die solche Desaster zu verhindern versucht.

Die Störfallverordnug (StöV) ist die Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (12. BImSchV). Sie betrifft Unternehmen der chemischen, petrochemischen und pharmazeutischen Industrie, Logistiker und andere Betriebe, die mit großen Mengen bestimmter Gefahrstoffe umgehen und sie lagern. Ziel der Störfallverordnung ist es, Industrieunfälle zu vermeiden und Ihre Auswirkungen zu reduzieren.

Das Titelbild zeigt, wie rasch sich Brände mit Gefahrstoff-Beteiligung zu Katastrophen ausweiten können: Im Februar 2016 kollabiert in einem Tanklager im dänischen Fredericia (DK) ein Behälter mit Düngemittelgemisch. Die Feuerwehr entdeckt sie zwischen den Tanks zunächst nur ein kleines Feuer, doch es gelingt nicht, das schon im Anfangsstadium zu löschen. So wird einer der größten Feuerwehreinsätze der Nachkriegszeit in Dänemark erforderlich, zu dem auch Feuerwehren aus Norddeutschland anrücken.

Dann gilt die Störfallverordnung auch für Ihren Betrieb

Ob Ihre Anlagen unter die Störfallverordnung fallen, hängt von der Menge gefährlicher Stoffe ab, die in Ihrem Betrieb verarbeitet oder gelagert werden. Die Mengengrenzen sind im Anhang I der Verordnung stoffbezogen aufgelistet. Betroffen sind in Deutschland rund 3.000 Firmen. Diese müssen ein Genehmigungsverfahren durchlaufen und dabei nachweisen, dass sie mit geeigneten Sicherheitseinrichtungen Störfälle verhindern.

Das verlangt die StöV von Ihnen

Der Betreiber der betroffenen Anlagen müssen Maßnahmen treffen, damit Brände und Explosionen:

  • innerhalb des Betriebsbereichs vermieden werden,
  • nicht von einer Anlage auf andere Anlagen des Betriebsbereichs einwirken und die Sicherheit beeinträchtigen können und
  • nicht von außen auf andere Betriebsbereiche einwirken und dort die Sicherheit gefährden können.

Weitere Maßnahmen sind gefordert, um zu verhindern, dass gefährliche Stoffe in Luft, Wasser oder Boden freigesetzt werden. Dazu müssen die Betreiber Warn-, Alarm- und Sicherheitseinrichtungen sowie zuverlässige Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen installieren, die voneinander unabhängig funktionieren.

Es gilt nicht nur, die betrieblichen Gefahrenquellen, sondern auch umgebungsbedingte Faktoren zu betrachten. Denn auch bei Erdbeben oder Hochwasser, müssen Sie die Immission gefährlicher Stoffe verhindern können.  Desweiteren müssen Sie die sicherheitsrelevanten Betriebsbereiche vor Eingriffen Unbefugter schützen – denn auch dies ist eine potenzielle Gefahrenquelle.

Verankern Sie den Brandschutz im Sicherheitsmanagementsystem nach StöV

Die Störfallverordnung enthält Regelungen zur Einstufung gefährlicher Stoffe, zur Information der Öffentlichkeit und der behördlichen Überwachung von Störfallbetrieben. Dazu müssen Sie in der Regel Sicherheitsberichte erstellen, regelmäßig überprüfen und fortschreiben. Diese Sicherheitsberichte werden von neutraler Stelle geprüft und können öffentlich eingesehen werden.

WICHTIG: Halten Sie Ihre Konzepte zur Verhinderung von Störfällen, den Sicherheitsbericht und die internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, auch mit Blick auf den Brandschutz, stets aktuell.

Diese Informationen muss das Sicherheitsmanagementsystem nach StöV enthalten

Damit Sie den Brand- und Explosionsschutz auf eine solide Basis stellen können, sollten gewisse Informationen auf Anhieb in Ihrem Sicherheitsmanagementsystem auffindbar sein. Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen, welche Bereich Sie in Ihrem Sicherheitskonzept genau betrachten müssen.

Tabelle: Nötige Informationen im Sicherheitsmanagementsystem nach Störfallverordnung 

BereichInformationen zu…
Organisation und Personal§ Aufgaben und Verantwortungsbereichen
§ Maßnahmen, zur Sensibilisierung der Mitarbeiter und Verantwortlichen, ggf. der Mitarbeiter von Subunternehmen Ausbildungs- und Schulungsbedarf
§ Nachweis der erforderlichen Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen
Ermittlung und Bewertung der Gefahren von Störfällen§ systematischer Ermittlung der Gefahren von Störfällen bei bestimmungsgemäßem und nicht bestimmungsgemäßem Betrieb,
§ Ermittlung von Gefahren bei Tätigkeiten, die als Unteraufträge vergeben sind
§ Wahrscheinlichkeit und der Schwere solcher Störfälle (Schätzung)
Überwachung des Betriebs§ Verfahren und Anweisungen für den sicheren Betrieb
§ Verfahren und Anweisungen für Wartung der Anlagen,
§ Alarmmanagement und zeitlich begrenzten Unterbrechungen
§ Überwachungs- und Prüfverfahren, mit denen die Wahrscheinlichkeit von Systemausfällen sinkt
§ Risiken durch Alterung oder Korrosion von Anlagenteilen und Maßnahmen dagegen
§ Anlagenteilen im Betriebsbereich sowie Strategie und Methodik zu deren Überwachung und Prüfung
§ erforderlichen Schutzmaßnahmen
Sichere Durchführung von Änderungen§ Festlegung und Anwendung von Verfahren zur Planung von Änderungen bestehender Anlagen oder Verfahren oder zur Auslegung einer neuen Anlage oder eines neuen Verfahrens.
Planung für Notfälle§ Verfahren, mit denen vorhersehbare Notfälle ermittelt werden
§ Alarm- und Gefahrenabwehrpläne (Analyse, Erstellung, Erprobung und Überprüfung)
§ Ausbildung für alle Beschäftigten des Betriebsbereichs, einschließlich des relevanten Personals von Subunternehmen
Überwachung der Leistungsfähigkeit des Sicherheitsmanagementsystems§ Kontrolle, wie das Konzept zur Verhinderung von Störfällen und das Sicherheitsmanagementsystem wirken
§ Mechanismen zur Untersuchung und Korrektur, falls die Wirkung nicht erzielt wird
§ System für die Meldung von Ereignissen, vor allem wenn Schutzmaßnahmen versagt haben§ Untersuchungen und Folgemaßnahmen, bei denen Erfahrungen aus betrieblichen und außerbetrieblichen Ereignissen genutzt werden
Systematische Überprüfung und Bewertung§ Verfahren, mit denen regelmäßig und systematisch das Konzept zur Verhinderung von Störfällen überprüft und Wirksamkeit und Angemessenheit des Sicherheitsmanagementsystems kontrolliert werden
§ Dokumentation zur Leistungsfähigkeit des Konzepts und des Sicherheitsmanagementsystems
§ Aktualisierung und ggf. Änderungen des Konzeptes

Übrigens veröffentlicht ZEMA (Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen) alle meldepflichtigen Störfälle in aufbereiteter Form. Dies ist eine einzigartige Quelle, um aus den Erkenntnissen vergangener Störfälle zu lernen.

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