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Arbeitsschutz in der Produktion
Foto: © piyaphun phunyammalee - Shutterstock

Arbeitsschutz in der Produktion: Die Gefahren lauern in jedem Arbeitsbereich

  • 26.04.2019
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 10 Min.

Arbeitsschutz in der Produktion ist ein weites Feld. Gefährdungsbeurteilungen müssen in den meisten Fällen sehr umfassend sein, weil sich hier eine Vielzahl höchst unterschiedlicher Formen der Arbeitsorganisation, Strukturierung und Arbeitsteilung finden. Oft herrscht Schichtarbeit in der Produktion oder Beschäftigte stehen am Fließband. Das erfordert wiederum eine den Arbeitsschutzrichtlinien entsprechende Arbeitszeitregelung und spezielle Anforderungen an die Ergonomie.

Trotz alledem gibt es natürlich je nach produziertem Produkt klare und spezifische Anforderungen an die Gewährleistung einer hinreichenden Arbeitssicherheit. Viel Wert wird in der Produktion unter anderem auf die Persönliche Schutzausrüstung gelegt.

Persönliche Schutzausrüstung in produzierenden Unternehmen

Die Persönliche Schutzausrüstung in produzierenden Unternehmen muss generell vor den jeweiligen Gefahren schützen, darf jedoch nicht selbst zur Gefahr werden. Beispielsweise dürfen bei Tätigkeiten an Maschinen mit rotierenden Elementen keine Schutzhandschuhe getragen werden (Einzuggefahr).

Die Persönliche Schutzausrüstung muss den ergonomischen Anforderungen der Mitarbeiter entsprechen und individuell angepasst sein. Werden diese Aspekte beherzigt, wird nicht nur die Tragebereitschaft gefördert, sondern auch die Schutzwirkung der Bekleidung. Wann aber ist welche Schutzkleidung erforderlich?

Der Kopfschutz

kommt dann zum Einsatz, wenn die Gefahr des Anstoßens besteht, aber auch bei Gefährdungen wie pendelnden, wegfliegenden oder umfallenden Gegenständen oder hängenden Haaren. Dabei ist wichtig, dass sich der Schutzhelm an den Kopf des Beschäftigten anpasst, gleichzeitig sollte er möglichst leicht und doch ausreichend fest sein.

Gesichts- und Augenschutz

wird dann nötig, wenn durch wegfliegende Teile, gefährliche Strahlung oder spritzende Flüssigkeiten die Gesundheit in Gefahr ist. Allerdings sollten die Schutzartikel das Gesichtsfeld so wenig wie möglich einschränken. Beim Einsatz von Augenschutz ist darauf zu achten, dass der Verzerrungsgrad auch langwieriges Arbeiten nicht beeinträchtigt. Wenn die Beschäftigten bereits eine Sehhilfe tragen, muss der Augenschutz mit dem gleichzeitigen Tragen von Brillen vereinbar sein.

Atemschutzgeräte

werden immer dann verwendet, wenn die Beschäftigten mit gefährlichen Stoffen umgehen. Hier sind insbesondere giftige, ätzende oder reizende Dämpfe, Nebel oder Stäube gemeint. Atemschutz ist auch dann notwendig, wenn die Gefahr von Sauerstoffmangel besteht. Es gibt zwei Arten von Atemschutzgeräten, die zu unterschiedlichen Zwecken genutzt werden: Isoliergeräte und Filtergeräte. Eine regelmäßige Unterweisung zur Benutzung von Atemschutzgeräten ist unabdingbar.

Ab einem Lärmpegel von 80 Dezibel sollten die Beschäftigten einen Gehörschutz tragen (Gehörschutzstöpsel oder Kapselgehörschutz). Jedoch muss dabei gewährleistet sein, dass die Mitarbeiter trotzdem Warnsignale bemerken können. Das ist zum Beispiel durch den Einsatz optischer Signale möglich.

Schutzbekleidung

muss viele Anforderungen erfüllen. Sie muss zum Beispiel den Rumpf vor Hitze, Elektrizität oder mechanischen Einflüssen sicher schützen. Deshalb muss bei der Auswahl der Kleidung darauf geachtet werden, dass der gewünschte Schutz durch diese auch erzielt werden kann. Geeignete Materialien und Beschichtungen sind dabei Aspekte, die bedacht werden müssen, genauso wie der Tragekomfort und das Alterungsverhalten der Kleidung.

Sicherheitsschuhe

gehören ebenfalls zur Schutzausrüstung. Unfälle geschehen leicht durch Ausrutschen oder Umknicken, ebenso können schwere und spitze Gegenstände auf die Füße der Mitarbeiter fallen. Gleichzeitig besitzen Sicherheitsschuhe, meistens auch eine stützende Funktion, um die Gelenke zu schonen. Um zu wissen, welche Arbeitsschuhe welche Funktion besitzen, ist es sinnvoll die Kennzeichnungen bei Sicherheitsschuhen zu kennen.

Welche Arbeitsschuhe ausgewählt werden, hängt wiederum von der zu verrichtenden Tätigkeit ab. Kriterien hier sind etwa Antistatik, Durchtrittsicherheit, Wärmeisolierung, Hitzebeständigkeit, Leitfähigkeit und viele mehr.

Schutzhandschuhe

gehören ebenfalls zur Persönlichen Schutzausrüstung. Je nachdem, welche Arbeit ausgeführt wird, können ganz unterschiedliche Anforderungen an die Handschuhe bestehen (hitzestabil, wasserfest, etc.).

Arbeitsbedingungen in der Produktion

Die Arbeitsbedingungen in produzierenden Unternehmen sind so vielfältig wie die Produkte am Markt. Hersteller von Bekleidung müssen andere Aspekte in Bezug auf die Arbeitssicherheit berücksichtigen als Nahrungsmittelfabrikanten. Wer Autoteile produziert, muss an andere Gefährdungen denken als beispielsweise Kunstdüngerhersteller. Trotzdem gibt es Aspekte, die wohl in jedem Produktionsbetrieb zum Tragen kommen und in der Gefährdungsbeurteilung nicht unter den Tisch fallen sollten. Das können Mindesttemperaturen sein oder der Umgang mit schweren Lasten und Maschinen.

 Zudem wurde in den Gesetzen für den Arbeitsschutz in Deutschland Schutzmaßnahmen gegen Lärm festgelegt. Auch Regeln für die betriebliche Verkehrssicherheit gelten in nahezu allen Betrieben, genauso wie die Handhabung von Gefahrenstoffen. Weiterhin ist beim Arbeitsschutz im Betrieb auf das Jugendarbeitschutzgesetzes zu achten, wenn Sie Auszubildende beschäftigen. 

Gefahr durch Maschinen in der Produktion

Arbeitgeber sollten bereits beim Kauf von Maschinen die Unfallrisiken abschätzen. Wichtig ist immer, dass die Maschine über Schutzeinrichtungen verfügt oder sogar eigensicher konstruiert worden ist. Eigensicher meint unter anderem die Vermeidung von scharfen Kanten, Vermeidung von Lärm, Begrenzungen bei Geschwindigkeiten oder einem leicht zu bedienendem Not-Aus-Schalter. Auch für numerisch arbeitende Maschinen sind Schutzvorrichtungen notwendig, und zwar deshalb, weil bei Maschinenbetrieb der Zugang zu den Gefahrenstellen verhindert werden muss. Eine Schutzeinrichtung dient deshalb als Zugangssperre und als Schutz vor anderen Gefährdungen (Herausschleudern) gleichermaßen.

Daneben muss die Maschine derart konstruiert sein, dass Achsen beweglich bleiben, obwohl Personen festgehalten oder eingeschlossen sind. Tasten, Schalter und andere steuernde Armaturen müssen leicht und ohne Gefährdung bedient werden können (Einhaltung ergonomischer Anforderungen).

Gleichzeitig darf eine Befehlseinrichtung keinesfalls unabsichtlich betätigt werden können, oder nur derart, dass keine Gefahr droht. Wenn eine Maschine per Taste oder Schalter in Betrieb gesetzt wird, muss gleichzeitig gewährleistet sein, dass die Person gleichzeitig alle möglichen Gefahrenquellen im Blick behalten kann. Schutzeinrichtungen müssen stabil installiert sein und dürfen auch nicht die Sicht auf die Maschine versperren.

Deshalb sollten bewegliche Schutzeinrichtungen mit der Maschine derart verknüpft sein, dass diese nur bei geschlossener Schutzeinrichtung in Betrieb gesetzt werden kann. Eine andere Möglichkeit wären Lichtschranken. Grundsätzlich sind auch Schutzeinrichtungen in der Produktion regelmäßig auf Verschleiß zu prüfen. Außerdem gilt bei Tätigkeiten mit Maschinen: Diese dürfen nur von Mitarbeitern bedient werden, die darin unterwiesen worden sind.

Was ist beim Lackieren in der Produktion zu beachten?

Lackierarbeiten sind in der Produktion häufige Tätigkeiten. Von Lacken, Lösemitteln und Verdünnern gehen Gesundheitsgefahren aus. Deshalb sollten diese sogenannten Beschichtungsstoffe nur in unzerbrechlichen und gekennzeichneten Behältern bereitgestellt werden. Grundsätzlich gehen von diesen Stoffen Brand- und Explosionsgefahren aus, die immer vom Flammpunkt und deren Konzentration abhängig sind.

Eine regelmäßige Unterweisung beim Umgang mit explosiven Stoffen und dessen Explosionsgefahren ist sehr wichtig. Deshalb müssen regelmäßig ausgeführte Lackierarbeiten in dafür vorgesehenen Kabinen oder an entsprechenden Wänden und Lackierständen durchgeführt werden. Grundsätzlich sind offenes Licht, Feuer und Rauchen in entsprechenden Arbeitsbereichen nicht erlaubt. Dieses Verbot muss deutlich sichtbar dokumentiert werden.

Wichtig ist auch, darauf zu achten, dass im Umfeld des Arbeitsbereichs keine Zündquellen entstehen. Während einer Schicht darf außerdem nicht mehr Material am Arbeitsplatz lagern, als auch tatsächlich verbraucht wird. Gefahren für die Beschäftigten ergeben sich auch durch Lösungsmitteldämpfe. Vorbeugen lässt sich diesem, indem die Behälter für die Reinigung von Pinseln stets geschlossen aufbewahrt werden.

Eimer mit Farbresten sollten entsorgt werden und nicht offen stehen bleiben. Wenn Lösungsmittel oder Lacke umgefüllt werden, kommt es in manchen Fällen zu einer elektrostatischen Aufladung. Dasselbe gilt bei der Erzeugung von Sprühnebel. Deshalb gilt: Alle Gegenstände, die auf diese Weise gefährlich aufgeladen werden können, müssen entsprechend elektrostatisch gesichert sein.

Von Bedeutung ist auch die Lüftung des Arbeitsbereichs. Und zwar deshalb, weil durch richtige Luftzirkulation ein explosionsfähiges Lösemitteldampf-Luft-Gemisch vermieden werden kann. Außerdem reduzieren sich dadurch auch gesundheitsschädliche Dämpfe und Gase. In entsprechenden Betrieben reicht eine freie Lüftung in den meisten Fällen nicht aus.

Deshalb sind in vielen Fällen technische Lösungen notwendig. Lackierte Produkte werden zum Trocknen entweder direkt am Spritzstand gelagert oder auf einen sogenannten Abdunstplatz gelagert. Bei der Verwendung von Druckluftspritzen muss generell ein Atemschutzgerät getragen werden.

Sicherheit beim Schweißen in der Produktion

Gerade beim Schweißen in der Produktion entstehen Gefahren durch Schadstoffe. Staub und Rauch enthalten viele gesundheitsschädigende Partikel. Insbesondere Nickel, Blei, Zink und Chrom belasten den menschlichen Körper erheblich. Diese Stoffe sind besonders gesundheitsschädlich.

Die Gase, die bei der Schweißarbeit entstehen, sorgen darüber hinaus für weitere Belastungen. Das Einatmen dieser sogenannten nitrosen Gase führt zu lebensgefährlichen Krankheiten, die durch Schädigung der Lunge entstehen. Anzeichen für eine solche Vergiftung können sein: Brustschmerzen, Atemnot und Husten. Deshalb sollte der Gasbrenner nur für die Dauer der Arbeit angestellt werden, selbst dann, wenn es sich nur um kurze Arbeiten handelt.

Unabdingbar bei Schweißarbeiten sind sichere Arbeitsplätze, die auch eine ausreichende Lüftung beinhalten. Sollten sich Räume nicht zufriedenstellend lüften lassen, müssen technische Vorkehrungen getroffen werden.

Diese Aspekte sind beim Schweißen auch zu beachten

  • Die richtige Arbeitshaltung in der Produktion sorgt dafür, dass die Schweißrauche nicht in den Atembereich gelangen
  • Falls die Lüftung nicht ausreicht, müssen Atemschutzgeräte getragen werden
  • Persönliche Schutzausrüstung anlegen (Schutz gegen UV-Strahlung, Funken, Spritzer, Verbrennungen, Schlacke, Metallteile). Wichtig sind Gesichtsschutz und/oder Augenschutz, entsprechende Handschuhe mit Stulpen sowie eine fettfreie Kleidung.
  • Können brennbare Materialien nicht ausgelagert werden, müssen diese abgedeckt werden.
  • Öffnungen müssen abgedichtet werden
  • Brandposten beauftragen
  • Bei Explosionsgefahr: Entsprechende Gegenstände entfernen, beziehungsweise feste Behälter, Apparate oder Rohre abdichten, wenn sie brennbares Material enthalten
  • Bei Explosionsgefahr: Gaswarngeräte installieren

Gasschweißen erfordert weitere Maßnahmen. Schon beim Transport und bei der Lagerung müssen die Druckminderer abgebaut werden, außerdem werden Ventile geschlossen und entsprechende Ventilschutzvorrichtungen eingesetzt. Gasflaschen dürfen weder gerollt, noch geworfen oder Erschütterungen ausgesetzt werden.

Bei der Lagerung ist zu beachten, dass sie nicht direkter Wärme ausgesetzt und nicht im Arbeitsraum stehen dürfen. Da Acetylengas auch ohne Kontakt zu Sauerstoff zerfallen kann, muss mit Gasflaschen mit Acetylen besonders sorgfältig umgegangen werden. Wenn die Flaschen aufgestellt werden, müssen sie gegen Umfallen gesichert werden.

Bei Inbetriebnahme ist darauf zu achten, dass die Gasschläuche fachgerecht installiert worden sind. Deshalb immer nur passende Anschlussteile verwenden. Ob die Leitung gassicher ist, lässt sich mit speziellen Schaumbildern nachweisen, die auf den Anschluss gepinselt werden. Die Schlauchanschlüsse dürfen außerdem nicht auf andere Gasflaschen gerichtet sein.

Vermieden werden sollten außerdem scharfe Kanten bei der Leitungsverlegung. Schadhafte Schläuche müssen immer sofort ersetzt werden und dürfen niemals mit Klebeband repariert werden. Gefährlich ist auch die Installation des Brenners an die Gasflasche und Druckminderer. Um vorzubeugen, sollten Aufhängevorrichtungen eingerichtet oder Ablageflächen gebildet werden. Angeschlossene Brenner dürfen nie in geschlossenen Regalen oder ähnlichem gelagert werden (bei unvollständig geschlossenen oder undichten Ventilen droht Explosionsgefahr).

Was Lichtbogenschweißen angeht: Hier darf kein Netzstrom verwendet werden (zu hohe Spannung, Störungen des Stromnetzes durch Kurzschlüsse). Deshalb müssen spezielle Stromquellen verwendet werden.

Arbeitsschutz bei der Blechverarbeitung in der Produktion

Bei der Blechverarbeitung drohen Verletzungen durch Quetschungen oder auch Schnitte an scharfen Kanten. Deshalb sind bei entsprechenden Tätigkeiten Schutzhandschuhe unabdingbar. Sinnvoll sind Lederhandschuhe mit verstärkten Handflächen bei groben Blechen ab 3 Millimeter Stärke oder beim Transport von Blechen.

Wird Feinblech verarbeitet, sollten Handschuhe aus Aramid-Fasern getragen werden, weil diese das Tastempfinden weniger beeinträchtigen als Schutzhandschuhe, die mit innenliegenden Stahldrähten versehen sind. Diese wiederum schützen besonders vor groben Schnittkanten und auch vor Quetschungen. Außerdem sind Unterarmstulpen wichtig, weil auch hier Verletzungen drohen. Beim Trennen von Blechen sollten Tafelscheren eingesetzt werden, deren Schnittlinie allerdings durchgängig geschützt sein muss.

Jedoch darf der Schutz die Sicht auf das Werkstück nicht oder nur wenig versperren, um einen maßgerechten Schnitt nicht zu gefährden. Feste Verdeckungen an den Seiten schützen gegen Verletzungen, weil seitliches Eingreifen dadurch verhindert wird. Um das Blech gefahrlos aufnehmen zu können, sollten Magnete, Sauggeräte oder Trageklemmen/-klauen verwendet werden.

Vorsicht auch bei Blechen, die maschinell unter das Werkzeug transportiert werden: Auch hier drohen Quetschungen. Außerdem sollte gewährleistet sein, dass Personen nicht hinter die Scherenrückseite gelangen können – um Verletzungen durch Bewegungen des Anschlags oder des Messerbalkens zu vermeiden.

Aspekte zum Arbeitsschutz bei der Blechverarbeitung:

  • Lärmbelastungen durch herabfallende Blechteile vermindern, indem die dafür vorgesehenen Rutschen mit Entdröhnungsmitteln ausgestattet werden
  • Ein Schräg- oder Stufenschliff bei Werkzeugen an Stanz- oder Lochmaschinen führt zu einer verringerten Schallemission
  • Nothalt-Vorrichtungen mit Bremsmotor beim Walzen von Blechen installieren
  • Beim Walzen Schutzhandschuhe ohne Fingerlinge tragen (Gefahr des Erfasstwerdens)
  • Beim Schwenkbiegen den Spannhub auf eine Höhe von maximal acht Millimeter einstellen, Schließvorgang mit einer Zweihandschaltung auslösen

Strom, schwere Lasten, schädliche Stoffe: Schutz vor besonderen Gefahren in der Produktion

Überall in der Produktion drohen Gefahren. Zum Beispiel durch Strom, schwere Lasten oder auch schädliche Stoffe. Wenn die Beschäftigten viel heben oder tragen müssen, empfehlen sich technische Hilfsmittel genauso wie eine sinnvolle Gliederung der Bearbeitungsvorgänge, bei dem so wenig wie möglich umgehoben oder –gepackt werden muss. Wichtig ist auch, ausreichend Platz zur Verfügung zu stellen, auf engem Raum wird der Umgang mit Lasten schnell zur Gefährdung.

Weitere Möglichkeiten:

  • Griffgestaltung optimieren (Erreichbarkeit)
  • Gurte zur Verfügung stellen
  • Gewicht der Lasten verringern
  • Schulungen über richtiges Heben und Tragen

Beim Umgang mit Gefahrstoffen kann der Arbeitgeber auf viele bewährte Schutzmaßnahmen zurückgreifen. Häufig kommt es jedoch trotzdem zu Unfällen mit gesundheitsgefährdenden oder explosiven Stoffen. Häufig deshalb, weil wichtige Sicherheitsvorschriften (GefStoffV) oder Technische Regeln (TRGS) nicht bedacht worden sind.

Wer keinen Gefahrstoffbeauftragten in seinem Unternehmen beschäftigt, sollte sich Hilfe von externen Beratern holen. Dieser stellt sicher, dass die vier Säulen des Gefahrstoffmanagements im Unternehmen rechtssicher angewendet werden.

Die vier Säulen der TRGS

  • Gefährdungsbeurteilung und Gefahrstoffanalyse
  • sichere Lagerung und sicherer Transport
  • Festlegung der Sicherheitsmaßnahmen
  • Erste-Hilfe-Planung, Brandbekämpfungsplan

Für den Umgang mit Strom in produzierenden Unternehmen gilt ein umfangreiches Regelwerk (ArbStättV und ArbSchV).

Die zehn Regeln die Arbeitgeber laut dem Regelwerk zu beachten haben

  • Einwandfreier Zustand der Geräte
  • Geräte nur mit dafür vorgesehenen Schaltern und Stelleinrichtungen bedienen
  • Spannung und Schalter bei Störungen sofort abstellen
  • Schäden sofort melden
  • Sicherheitsmaßnahmen unbedingt einhalten
  • Keine nassen Anlagen bedienen, keine nassen Hände
  • Reparaturen niemals in Eigenregie durchführen
  • Schutzabdeckungen und Zugänge nicht öffnen
  • Besondere Maßnahmen in der Nähe von Kabeln oder Leitungen
  • Anweisung von einer Fachkraft bei Tätigkeiten in der Nähe von elektrischen Geräten