Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) warnte in einer Pressemitteilung vom 4.12.2017 vor Unfallgefahren bei elektrisch verstellbaren Therapieliegen. So wurde bereits eine Reinigungskraft beim Putzen in einem Therapieraum tödlich verletzt, als sie beim Wischen des Bodens unter einer solchen Liege versehentlich den Fußschalter betätigte und zwischen Liegefläche und Hubgestänge eingeklemmt wurde.
Auch dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind mehrere ähnliche Fälle mit Therapieliegen bekannt geworden, bei denen es sich – mit einer Ausnahme – um „Selbsteinklemmungen“ durch versehentliches oder unkontrolliertes Betätigen der Steuerung handelte. Demnach können auch Therapieliegen als Unfallursache agieren.
Gesundheitseinrichtungen und andere Betriebe, in denen z. B. im Sanitätsraum derartige Liegen betrieben werden, sollten diese schnellstens sicherheitstechnisch überprüfen und ggf. nachrüsten lassen.
Betroffen sind Modelle, bei denen das Anheben und Absenken der Liegefläche durch elektrisch betriebene Gelenkarme oder einen Scherenhubtisch erfolgen. Zur Gefahrensituation kommt es immer dann, wenn die Höhenverstellung unbeabsichtigt betätigt wird. Eine Person, die dabei in den Bereich unter der Liege gerät – z. B., weil dort etwas liegt oder sie dort putzen soll –, kann eingeklemmt werden, im schlimmsten Fall so ungünstig, dass sie durch den steten Druck zu Tode kommt. Bei Modellen mit Hubsäule ist diese Gefahr technisch bedingt ausgeschlossen.
BGW empfiehlt: Rüsten Sie die betroffenen Liegen nach
Zusätzliche organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
Wenn Sie neue Therapieliegen beschaffen
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Autor: Rafael de la Roza