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Arbeitskleidung, Schutzkleidung
Foto: © Fotolia

So erklären Sie den Unterschied zwischen Schutz- und Arbeitskleidung

  • 23.01.2022
  • Jörg Stojke
  • 3 Min.

Immer wieder erlebt man lebhafte Diskussionen, wenn über das Thema Kleidung am Arbeitsplatz gesprochen wird. Während die einen von Arbeits- oder Berufskleidung sprechen, meinen andere vielleicht die Schutzkleidung, was für viel Verunsicherung sorgen kann. Erfahren Sie nachfolgend mehr zum Thema und erhalten Sie Klarheit bezüglich der Unterscheidung von Schutz- und Arbeitskleidung.

Gerade neue Kollegen stellen sich oft die Frage, in welcher Montur sie am ersten Arbeitstag erscheinen sollen: Wird Arbeitskleidung vom Arbeitgeber gestellt oder müssen Sie eigene Kleidung mitbringen? Und was ist, wenn die Kleidung verschmutzt, mit Gefahrstoffen in Berührung kommt oder durch infektiöse Patienten kontaminiert wird?

Müssen Sie dann auch noch Ersatzkleidung dabeihaben, um die Kleidung zu wechseln und weiterzuarbeiten? Und wer ist eigentlich für die Reinigung der verschmutzten bzw. kontaminierten Kleidung zuständig? Muss dies zuhause oder im Betrieb vorgenommen werden? Fragen über Fragen und ein guter Anlass, um das Thema Arbeitskleidung näher zu betrachten.

Achten Sie auf die Begrifflichkeiten

Es gibt viele Begriffe für die Kleidung, die am Arbeitsplatz getragen wird. In den meisten Fällen wird von Arbeitskleidung, Dienst- oder Berufskleidung gesprochen. Nach den Bestimmungen der DGUV-Regel 112-189 „Benutzung von Schutzkleidung“ werden die Begriffe vom Gesetzgeber wie folgt definiert:

  • Arbeitskleidung ist eine Kleidung, die anstelle, in Ergänzung oder zum Schutz der Privatkleidung bei der Arbeit getragen wird. Sie hat keine spezifische Schutzfunktion gegen schädigende Einflüsse.
  • Berufskleidung ist eine berufsspezifische Arbeitskleidung, die als Standes- oder Dienstkleidung, etwa die Uniform, getragen wird. Sie ist keine Kleidung mit spezifischer Schutzfunktion.

Wie Sie den Definitionen entnehmen können, handelt es sich bei beiden Kleidungsarten um solche, die keine spezifische Schutzfunktion für die Kollegen, also für deren Sicherheit und Gesundheit, haben. Mit dem Schutz der Privatkleidung ist lediglich gemeint, dass die private Kleidung nicht verschmutzt oder beschädigt werden soll.

Ein typisches Beispiel für Arbeitskleidung ist der „Blaumann“, der über der privaten Kleidung getragen wird und den Sie wahrscheinlich vom gelegentlichen Handwerken oder der Gartenarbeit her kennen.

Bei der berufsspezifischen Arbeitskleidung, auch Berufs- oder Dienstkleidung genannt, handelt es sich meist um Kleidung, die nach bestimmen Vorgaben, dem sogenannten Dresscode, gemacht wird. Damit sollen die Kollegen als Personal erkannt werden, wie beispielsweise durch Uniformen oder farbliche Übereinstimmungen.

Im Gesundheitswesen wird gerne weiße Berufs- bzw. Dienstkleidung verwendet, damit Patienten das medizinische Personal sofort erkennen. Gleiches gilt auch für einheitliche Kleidung im Gast- oder Hotelgewerbe sowie in Supermärkten, wo die Kunden bei Fragen das Personal als Ansprechpartner anhand der Kleidung identifizieren können.

Achtung, Schutzkleidung ist gesetzliche Pflicht!

Neben der Arbeits-, Berufs- oder Dienstkleidung, die eher zum Erkennen des Personals bzw. zum Schutz der Privatkleidung getragen wird, definiert der Gesetzgeber in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Regeln den Begriff der Schutzkleidung, so auch in der DGUV 112-189:

Schutzkleidung ist eine Persönliche Schutzausrüstung, die den Rumpf, die Arme und die Beine vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit schützen soll. Die verschiedenen Ausführungen der Schutzkleidung können gegen eine oder mehrere Einwirkungen schützen. Während bei der Arbeitskleidung keine spezifische Schutzfunktion vorhanden ist, soll die Schutzkleidung gegen mechanische oder thermische Einwirkungen sowie Kontaminationen mit möglichen Infektionsfolgen schützen.

Auch Wetterschutzkleidung bei Arbeiten im Freien oder Warnkleidung bei Arbeiten im Straßenverkehr, wie etwa im Rettungsdienst, gehört zur Schutzkleidung. Als Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) soll die Schutzkleidung möglichen Gefahren vorbeugen, die mit einer Tätigkeit verbunden sind.

Arbeitskleidung ist freiwillig

Nun zeichnet sich ein weiterer Unterschied zwischen Schutz- und Arbeitskleidung ab. Während die Schutzkleidung gesetzliche Pflicht ist, kann die Arbeits- oder Berufskleidung freiwillig vom Arbeitgeber arbeitsvertraglich bzw. per Betriebsvereinbarung festgelegt werden.

Zwischen Schutzkleidung und Arbeitskleidung bestehen Unterschiede © Safety Xperts

Je nach Vertragsgestaltung bzw. Vereinbarung ist die Beschaffung den Beschäftigten überlassen oder die Kleidung wird vom Arbeitgeber gestellt. Grundsätzlich ist es auch zulässig, dass die Beschäftigten an den Kosten beteiligt werden, sofern diese im normalen Verhältnis zum Verdienst stehen.

Arbeits- und Schutzkleidung gesammelt reinigen

Wie vom Gesetzgeber in der Biostoffverordnung gefordert, muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass Schutzkleidung bzw. kontaminierte Arbeitskleidung gereinigt wird. Stellen Sie sicher, dass die Kollegen diese Kleidung auf keinen Fall mit nach Hause nehmen und selbst waschen.

Leider gibt es immer noch den Irrglauben, dass bei Einhaltung von Hygienestandards auch Schutzkleidung oder kontaminierte Arbeitskleidung durch die Kollegen selbst gereinigt werden kann. Verschiedene Urteile von Verwaltungsgerichten bestätigen jedoch, dass dies ein Verstoß gegen das Regelwerk zum Arbeitsschutz ist.