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Evakuierungshelfer
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Evakuierungshelfer: Chancen, Aufgaben & Unterweisung

  • 03.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 3 Min.

Die Arbeitssicherheit in Betrieben hat sich in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt. So ist die Bezeichnung des Brandschutzbeauftragten in deutschen Unternehmen heutzutage kein Fremdwort mehr. Der Arbeitgeber weiß, wofür und in welchem Umgang diese gebraucht werden. Anders sieht es mit dem Evakuierungshelfer aus. Oftmals wird die Frage gestellt, ob dieser notwendig ist, was genau seine Aufgaben sind, ob dafür eine extra Ausbildung notwendig ist oder wie viele Evakuierungshelfer generell bestellt werden müssen.

Sind Evakuierungshelfer Pflicht?

Um Leib und Leben der Mitarbeiter bei einem Notfall zu schützen, schreibt das Arbeitsschutzgesetz (§ 10) vor, dass der Arbeitgeber entsprechend dem vorhandenen Risikopotenzial Vorkehrungen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten treffen muss. Aus diesem Grund müssen 5 % der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Der Einsatz von zusätzlichen Evakuierungshelfern ist gesetzlich jedoch nicht vorgeschrieben.

Warum Evakuierungshelfer sinnvoll für Unternehmen sind

Unternehmen sind dazu verpflichtet, 5 % ihrer Mitarbeiter verstärkt über den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen aufzuklären. Auch sollen diese durch Unterweisungen und Übungen lernen, wie Entstehungsbrände verhindert und bekämpft werden.

Zusätzlich fordert das Arbeitsschutzgesetz, dass jeder Betrieb Maßnahmen unternimmt, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten beitragen. Auch diese Maßnahmen können von den Brandschutzbeauftragten übernommen werden, indem sie beispielsweise ein Bestandteil der Brandschutzordnung bilden. Im Falle einer Evakuierung müssen die Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfer dann unverzüglich alarmiert werden, damit ein sicheres Verlassen des Gebäudes gewährleistet werden kann.

Allerdings liegt es nicht ausschließlich an den Brandschutzhelfern, die Sicherheitsvorkehrungen und Regeln zu kennen und umzusetzen. Jede anwesende Person im Betrieb muss wissen, wie sie sich im Notfall zu verhalten hat. Aus diesem Grund schreibt es der Gesetzgeber nicht vor, noch zusätzliche Evakuierungshelfer einzusetzen.

Allerdings weist Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) darauf hin, dass es bei größeren Gebäuden oder Arbeitsstätten mit ortsunkundigen Besuchern erforderlich sein kann, Mitarbeitern besondere Aufgaben für den Evakuierungsfall, wie etwa die Kontrolle bestimmter Bereiche, zuzuweisen.

Benötigen Evakuierungshelfer eine Ausbildung?

Für die Bestellung von Evakuierungshelfern ist im Gegensatz zu Brandschutzhelfern keine spezielle Ausbildung von Nöten. Lediglich eine Unterweisung ist erforderlich.

Am besten klären Sie zusammen mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, welche Maßnahmen zur Evakuierung in Ihrer Einrichtung sinnvoll sind. Diese Maßnahmen sollten Sie in Ihre Brandschutzordnung aufnehmen und allen Mitarbeitern bekannt machen.

Was sind die Aufgaben von Evakuierungshelfern?

Evakuierungshelfer sind zuverlässige und verantwortungsbewusste Kollegen, die für einen bestimmten Gebäude- oder Betriebsbereich (z. B. eine Etage, eine Werkshalle) zuständig sind. Dieser Bereich darf nicht zu groß sein, denn der Räumungsbeauftragte muss diesen mühelos überblicken oder ohne größeren Zeitverzug kontrollieren können. Je weitläufiger das Betriebsgelände, je mehr Stockwerke und Hallen, umso mehr Räumungsbeauftragte werden folglich gebraucht.

Räumungsbeauftragte haben die Aufgabe, im Fall einer Evakuierung die Räumung zu koordinieren. sie melden einem zentralen Ansprechpartner, ob sich noch Personen in ihrem Bereich befinden oder der Bereich komplett geräumt wurde.

Evakuierung in Pflegeeinrichtungen

Im Fall einer Pflegeeinrichtung, in der sich regelmäßig ortsunkundige Personen und nicht gehfähige Bewohner aufhalten, kann es erforderlich sein, den Mitarbeitern besondere Aufgaben für die Evakuierung zuzuweisen, z. B. Besucher hinausgeleiten, auf Hilfe angewiesene Bewohner unterstützen etc.

Dies erfolgt in der Regel jedoch im Rahmen einer Unterweisung und erfordert keine spezielle Ausbildung. Solange die Brandschutzhelfer in ihren eigentlichen Aufgaben nicht eingeschränkt werden, spricht auch nichts dagegen, dass diese Evakuierungsaufgaben übernehmen.