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Suchtprävention
Foto: © Leszek Czerwonka - Shutterstock

Suchtprävention im Betrieb: Bedeutung und Maßnahmen zur Prävention

  • 15.02.2022
  • Uta Fuchs
  • 6 Min.

Alkohol, Tabak, Tabletten oder Drogen – die Palette der Suchtmittel ist groß. Deutschland zählt bis heute zu den Ländern mit überdurchschnittlich hohem Pro-Kopf-Konsum von Alkohol. Und immer häufiger greifen Beschäftigte zu Tabletten. Das kann für Unternehmen zum Problem werden. Ihr BGM sollte deshalb Maßnahmen zur Suchtprävention unbedingt mit berücksichtigen.

Schon seit 20 Jahren gibt es im Arbeitsschutzgesetz die Verpflichtung für Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu vermindern oder zu vermeiden. Mit betrieblicher Suchtprävention und -intervention können Sie Strukturen und Einflüsse bekämpfen, die einen Suchtmittelmissbrauch im Privaten und im Betrieb fördern.

Warum ist Suchtprävention im Betrieb wichtig?

Wenn die Arbeitsbelastung steigt, erscheint vielen Menschen der Griff zu beruhigenden oder leistungssteigernden Drogen als verlockender Ausweg. Drogenmissbrauch und -abhängigkeit konzentrieren sich nicht auf bestimmte Berufsgruppen oder Branchen. In vielen Unternehmen treffen Sie auf Abhängigkeitserkrankte. Suchtprävention und -intervention werden damit zum Thema für Personalabteilungen, Arbeitssicherheits- und Gesundheitsverantwortliche.

Bevor es überhaupt dazu kommen kann, dass Sie als Arbeitgeber intervenieren und Suchthilfe geben müssen, sollten Sie sich auf die Suchtprävention konzentrieren. Klären Sie Ihre Mitarbeiter über die Gefahren auf und geben Sie auch Hinweise darauf, wie man erste Suchtanzeichen bei anderen erkennen kann. So können Sie schon früh Hilfe anbieten.

Falls Sie noch Zweifel haben, ob sich Investitionen in Aufklärungsmaßnahmen lohnen: Nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) entstehen in Deutschland jährlich 26,7 Milliarden Euro alkoholbezogene Kosten. Davon entfallen 16,7 Milliarden auf Produktivitätsverluste und 10 Milliarden auf direkte Kosten wie alkoholbedingte Arbeitsunfälle mit Sachschäden.

Wie wird die Suchtprävention im Betrieb umgesetzt?

Die Suchtprävention im Betrieb umfasst vor allem vorbeugende Maßnahmen, die den Konsum von Suchtmitteln verhindern beziehungsweise die Mitarbeiter im Umgang mit Suchmitteln schulen sollen. Doch neben der Suchtprävention ist auch die Suchtintervention von großer Bedeutung.

Mit präventiven Maßnahmen können Sie sich an alle Mitarbeiter richten. Die Intervention wird dann stets auf konkrete Problemfälle konzentriert sein. Wenn der Gesundheitszirkel, der Arbeitsschutzausschuss, die Personalabteilung oder einzelne Verantwortliche im Unternehmen einschätzen, dass Handlungsbedarf besteht, sollten Sie auf drei Eingriffsmöglichkeiten setzen.

Welche Maßnahmen zur Suchtprävention und Suchtintervention gibt es?

Zur Aufklärung können Sie auf ein ganzes Bündel von Maßnahmen zurückgreifen. Die folgende Auflistung zeigt die Ergebnisse einer Umfrage der Universität Karlsruhe. Die Reihenfolge entspricht der Häufigkeit der eingesetzten Maßnahmen ((I) = Intervention; (A) = Aufklärung)

  • Beratung Betoffener (I)
  • Vermittlung von Hilfemöglichkeiten (I)
  • Vorgesetztenschulung (I)
  • gezieltes stufenweises Vorgehen (I)
  • Mitarbeitergespräche (I)
  • Informationsveranstaltungen (A)
  • konstruktiver Druck (I)
  • Disziplinarmaßnahmen (I)
  • Vorträge (A)
  • Seminare (A)
  • Schulungen (A)
  • Nachsorgegruppen (I)
  • Alkohol- bzw. Drogentests (I)

Wie Sie sehen, haben Maßnahmen zur Korrektur von Fehlverhalten eindeutig Vorrang. Doch damit reagieren Unternehmen eigentlich zu spät: Aufklärung und eine Unternehmenskultur, die das Problem offensiv angeht, sind auf Dauer effektiver.

Eine Untersuchung der DHS ermittelte, dass Unternehmen für jeden in die Suchtprävention investierten Euro mit einem potenziellen ökonomischen Erfolg in Höhe von 2,20 Euro rechnen können. Infomaterial, Flyer und Unterstützung für Veranstaltungen erhalten Sie bei Krankenkassen, der Berufsgenossenschaft und der DHS.

Vorgesetzte, junge und ältere Mitarbeiter, Männer und Frauen, Mitarbeiter aus anderen Kulturen zeigen unterschiedliches Trinkverhalten. Beziehen Sie Vertreter dieser Gruppen in die Planung von Präventionsmaßnahmen mit ein und sprechen Sie sie in ihrer Sprache an.

Selbsttest zur Einschätzung des Trinkverhaltens

Um Mitarbeiter für das Thema zu sensibilisieren, eignet sich ein Selbsttest. Hier kann das eigene Trinkverhalten schnell eingeschätzt werden, ohne dass Dritte Zugang zum Testergebnis erhalten. Einen Flyer mit dem Selbsttest finden Sie hier.

Wie setzen Sie eine konsequente Alkoholpolitik im Betrieb durch?

Ein „Gläschen in Ehren …“ ist bei vielen Anlässen immer noch gesellschaftsfähig: das Glas Wein zur Vertragsunterzeichnung, das Glas Sekt zum Mitarbeiterjubiläum, das „Schnäpschen“ zum Richtfest. Bevor Sie also ein absolutes Alkoholverbot im Betrieb aussprechen, klären Sie, ob sich das tatsächlich durchsetzen lässt. Ist der Widerstand bei der Belegschaft zu groß, kann das dazu führen, dass heimlich getrunken wird.

Ein Alkoholverbot ist nur dann sinnvoll, wenn es für die Zielgruppe einsichtig ist und Verstöße mit eindeutigen Konsequenzen verbunden sind. Starten Sie eventuell mit kleinen Schritten.

Welche Beispiele zur Suchtprävention von Alkohol gibt es?

Denkbar sind zum Beispiel diese Maßnahmen:

  • Kein Spirituosenverkauf und -konsum im Unternehmen,
  • Alkoholfreies Bier in den Getränkeautomaten,
  • Konsequente Umsetzung des § 15 Abs. 2 DGUV-Vorschrift 1: „Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol … nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.“
  • Training der Vorgesetzten und Betriebsräte im Umgang mit gefährdeten und abhängigen Mitarbeitern.

Wie Sie mit einer Betriebsvereinbarung Suchtprävention durchsetzen

Egal, ob Sie sich für einen geregelten Umgang mit Alkohol oder für eine „Null-Promille-Politik“ im Unternehmen starkmachen: Besonders erfolgreich sind Maßnahmen dann, wenn die Beteiligten an einem Strang ziehen. Bester Ausdruck dafür ist eine Betriebsvereinbarung. Mit einer Betriebsvereinbarung erhält Ihr Suchtpräventionsprogramm im Unternehmen einen höheren Status. Sie können sicher sein, dass

  • Geldmittel bereitstehen,
  • eine bestimmte Laufzeit vereinbart wird und
  • es verbindliche Regeln für die Lösung von Problemsituationen gibt.

Das alles erhöht die Handlungssicherheit aller Beteiligten und damit die Erfolgsaussichten. Bevor eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wird, ist der Betriebsrat zu befragen. Unternehmen ohne Betriebsrat müssen einen anderen Weg gehen: Sie können den Umgang mit Alkohol (und anderen Suchtmitteln) bereits im Arbeitsvertrag regeln!

Welche Maßnahmen für die Suchtintervention gibt es?

Doch auch mit vorbildlicher Prävention werden Sie es nicht verhindern können, dass einzelne Betriebsangehörige einen problematischen Umgang mit Alkohol zeigen. Dann ist es Zeit für eine Intervention. Damit Klarheit über den Umgang mit betroffenen Mitarbeitern besteht, sollten Sie folgende Grundsätze umsetzen:

  1. Zusammenwirken aller Beteiligten
  2. Konfrontation des gefährdeten oder abhängigen Mitarbeiters mit arbeitsrechtlichen Pflichtverletzungen
  3. Vereinbarung von Konsequenzen
  4. Hilfeangebot

Im vierstufigen Interventionsplan ist mit dem Folgegespräch eine Erfolgskontrolle automatisch eingeplant. Jede der vier Stufen wird erst in Gang gesetzt, wenn Mitarbeiter auffällig werden. Planen Sie auch für Ihre präventiven Maßnahmen Erfolgskontrollen ein. Dazu ist es wichtig, dass Sie vorab Erfolgskriterien festlegen. Das können im ersten Anlauf die Teilnehmerzahlen bei Aufklärungsmaßnahmen sein. Später sollten Sie von quantitativen auf qualitative Werte übergehen, also die Ausfalltage oder alkoholbedingte Zwischenfälle als Kriterium heranziehen.

Welche internen und externen Akteure unterstützen bei der Suchtintervention?

Wenn Ihre Erfolgskontrolle noch nicht die gewünschten Ergebnisse zeigt, sollten Sie prüfen, ob alle Akteure in ausreichendem Maß einbezogen wurden.

Betriebsinterne Hilfe

Neben den „klassischen“ Anlaufstellen müssen im Betrieb fachlich qualifizierte Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Je nach Betriebsgröße können im Umfang und Intensität unterschiedliche Strukturen eingerichtet oder geeigneten Personen besondere Funktionen übertragen werden.

Beauftragte für Suchtfragen

Beauftragte für Suchtfragen leiten und moderieren beispielsweise den Arbeitskreis „Sucht bzw. Gesundheit“ oder eine Projektgruppe, um Maßnahmen zur Suchtprävention in den Betrieb zu integrieren und weiter konstruktiv zu entwickeln. Sie stellen Kontakte zu außerbetrieblichen Stellen her und sorgen für eine Vernetzung inner- und außerbetrieblicher Hilfen. Sie regen Maßnahmen zur Weiterbildung und zur persönlichen Entwicklung der Mitarbeiter an.

Suchtkrankenhelfer

Die Suchtkrankenhelfer leisten ihren Dienst nebenberuflich und sind selbst häufig „trockene“ Betroffene. Für die Ausbildung von Suchthelfern liegen Curricula vor, die etwa 120 Stunden Theorie und Praxis in Suchtberatungsstellen oder Fachkliniken umfassen.

Betriebliche Sozialberatung

In größeren Unternehmen sind häufig Sozialpädagogen, Sozialarbeiter oder Psychologen als betriebliche Sozialberater beschäftigt. Ihre Aufgabe ist es, Mitarbeiter und Führungskräfte in psychosozialen Fragen zu unterstützen. Im Bereich der Suchtprävention und Suchthilfe sind sie fachlich beratend und koordinierend tätig. Sie unterliegen der Schweigepflicht.

Beratungsstellen und ambulante Nachsorge

In jeder Stadt gibt es Beratungsstellen für Suchtfragen. Es ist möglich, bei vielen örtlichen Beratungsstellen anstelle einer stationären Behandlung eine ambulante Therapie durchzuführen. Ein weiteres Angebot ist die ambulante Nachsorge.

Entgiftungseinrichtungen als Notfallmaßnahme

Vor der Entwöhnungsbehandlung ist eine Entgiftung erforderlich, bei der Suchtmittel abrupt entzogen werden. Hier treten je nach Dauer und Grad des Missbrauchs erhebliche Entzugserscheinungen auf. Deshalb wird meist über mehrere Tage stationär in einer internistischen oder psychiatrischen Abteilung entgiftet.

Stationäre Therapieeinrichtungen / Fachkliniken für Suchtkranke

In Fachkliniken für Suchtkranke sollen Betroffene die Hintergründe des Suchtmittelmissbrauchs erkennen und lernen, Probleme anders zu bewältigen.

Selbsthilfegruppen

Selbsthilfegruppen spielen bei der Motivation und Vorbereitung auf eine ambulante oder stationäre Therapie und in der Nachsorge eine große Rolle. Einem gewissen Prozentsatz von Abhängigkeitskranken gelingt es bisweilen sogar, ohne professionelle Hilfe und nur durch den regelmäßigen Besuch einer Selbsthilfegruppe abstinent zu werden.