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Arbeitsschutz im Lager
Foto: © SasinTipchai - Shutterstock

Arbeitsschutz im Lager – die Gefahren aus allen Himmelsrichtungen eindämmen

  • 06.05.2019
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 4 Min.

Besonders unfallträchtig ist die Arbeit im Lager. Gerade durch den Einsatz von Flurförderzeugen, Lkw und Transportern ergeben sich viele Risiken. Auch die Regale müssen sicherheitsrelevanten Anforderungen entsprechen.

Das innerbetriebliche Lagern und Transportieren gehört nach wie vor zu den unfallträchtigsten Tätigkeiten bei der Arbeit im Lager.

Gefahr durch Herunterfallen und Wegrollen von Gegenständen durch Überfüllung von Lagerregalen und Stapeln

Unfälle durch Lagergut, sei es durch falsche Stapelweise, ungesicherte Regale oder bloße Unachtsamkeit, sind Gefahren, die zu berücksichtigen sind. Das Lagergut kann verrutschen, wegrollen, hinunterfallen oder umkippen.

Gefährliche Stoffe sind besonders vorsichtig zu handhaben. Die Gebinde können beschädigt werden, was wiederum zu Gefährdungen für die Mitarbeiter durch auslaufende oder austretende Giftstoffe führen kann. Grundsätzlich sind die Beschäftigten im Lager erheblichen Gefährdungen ausgesetzt. Der Arbeitgeber muss deshalb etliche Sicherheitsvorkehrungen treffen.

Unter anderem sollten die Abstellflächen groß genug sein, um das Lagergut sicher unterbringen zu können. Wichtig dabei sind auch ebene Flächen. Außerdem sollten Arbeitgeber bei der Planung berücksichtigen, Regale standsicher aufzustellen und gegen Umkippen zu schützen. Sinnvoll ist es, geeignete Regalsysteme zu installieren. Zum Beispiel kann man für Euro-Paletten eigens Regale beschaffen.

Außerdem sollten Unternehmer unter anderem folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Tafeln, Rohre und Stangen am besten horizontal lagern
  • Regale mit einem stabilen Anfahrtsschutz versehen
  • Sicherungen gegen Herausfallen berücksichtigen
  • Kisten und Kartons nicht höher stapeln als zulässig
  • Geeignete Hilfsmittel wie Flurförderfahrzeuge oder Leitern zur Verfügung stellen. Bei Leitern hat sich jeder Mitarbeiter an einen unfallfreien und sicheren Umgang zu halten.

Fahrzeuge im Lager: Umgang mit Gabelstapler und Hubwagen

Handbetriebene Transportgeräte stellen Risiken dar, denen man im Rahmen des Arbeitsschutzes begegnet. An erster Stelle steht dabei der einwandfreie Zustand der Fahrzeuge, außerdem sollten man diese nur zu den Zwecken einsetzen, für die sie auch bestimmt sind (Mitgängerflurförderzeug für Paletten, Flaschenwagen für Gasflaschen, Plattformwagen für kleineres Lagergut).

Auch die Kompetenz des Beschäftigten, das Fahrzeug zu führen, spielt eine erhebliche Rolle bei der Unfallvermeidung. Technische Maßnahmen, die der Arbeitgeber berücksichtigen sollte, helfen, diese Risiken zu minimieren. Zum Beispiel sollte der Unternehmer darauf achten, nur Transportmittel mit innenliegenden Griffen oder Bügeln zu verwenden und auf diese nur Lasten zu transportieren, die man sicher führen kann. Grundsätzliche Schulungen, eine regelmäßige Unterweisung und die Persönliche Schutzausrüstung sind weitere Aspekte, die nicht vernachlässigt werden sollten.

Bei Flurförderfahrzeugen, etwa bei Gabelstaplern, besteht auch das Risiko von Lärm, Stößen und Vibrationen. Im Sinne des Arbeitsschutzes in Deutschland sollte an nötigen Anforderungen bei entsprechenden Transportmitteln gedacht werden.

Darunter fällt:

  • Geringe Schwingungsintensität
  • Geeignete Anbaugeräte verwenden
  • Geringe Geräusch-Emission
  • Regelmäßige Prüfung
  • Bediener ausbilden
  • Geringe Abgasemission
  • Fahrerrückhaltesystem
© StratfordProductions – Adobe Stock

Gefahr durch den Austritt von gefährlichen Flüssigkeiten im Lager: Was zu beachten ist

Gefährliche Stoffe werden meist auch im Lager verwahrt. Selbst, wenn die Substanzen nicht lange vor Ort bleiben und man sie für die Weiterbeförderung zwischenlagert, gelten Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung: Und zwar dann, wenn die weitere Beförderung der problematischen Materialien nicht innerhalb von 24 Stunden oder am darauffolgenden Werktag erfolgt (Paragraf 2, Absatz 6 GefStoffV).  Weiterhin unterliegen die zur Aufbewahrung von Gefahrenstoffen dienenden Gebäude, Bereiche oder Räume besonderen Kriterien. Diese sind in den Technischen Regeln, genauer in der TRGS510 „Lagerung von Gefahrenstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ nachzulesen.

Außerdem ist ein Lagerkonzept zu erarbeiten: Dieses regelt die gemeinsame Lagerung von Gemischen und Gefahrenstoffen mit unterschiedlichen Gefährlichkeitsmerkmalen. Deshalb hat man Gefahrenstoffe in 24 Lagerklassen eingeteilt und ein Verfahren entwickelt, wie diese Stoffe oder Gemische den einzelnen Klassen zuzuordnen sind.

Wer mit gefährlichen Stoffen arbeitet, sollte auf die Persönliche Schutzausrüstung nicht verzichten. Darüber hinaus muss durch verschiedene Sicherheitsmaßnahmen im Lager (breite Wege, Beleuchtung, Gefährdungshinweise, Unterweisungen und viele andere Maßnahmen) der gefahrlose Transport innerhalb des Lagers ermöglicht werden.

Sichere Verkehrswege für Arbeitsstätten

Eine zentrale Bedeutung für den Arbeitsschutz im Lager ist die innerbetriebliche Verkehrssicherheit. Dazu zählt auch die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes, genauso wie ausreichend Platz und ein gutes Raumklima. Absolut vorrangig ist die ausreichende und übersichtliche Gestaltung der Wege im Lager. Hinzu kommt, dass auf diesen weder Schlaglöcher, Schwellen oder Unebenheiten entstehen dürfen, um die Unfallgefahr nicht zu erhöhen.

© pressmaster – Adobe Stock

Im Sinne des Arbeitsschutzes sollte der Arbeitgeber deshalb unter anderem diese Vorkehrungen treffen:

  • Wege für Fahrzeuge sind in einem Abstand von mindestens einem Meter an Durchgängen wie Türen und Toren vorbeizuführen
  • An Durchfahrtshöhen denken
  • Für ausreichende Beleuchtung sorgen
  • Den Sicherheitsabstand von 0,5 Metern zu Begrenzungen einhalten
  • Lufttemperatur: Sollwerte beachten
  • Technische Sicherungsmaßnahmen installieren (Umzäunungen, Schranken)
  • Witterungsverhältnisse bedenken
  • Verkehrswege freihalten und nicht vollstellen
  • Schutzausrüstung bereitstellen und darauf achten, dass sie benutzt wird