Infektionsschutzbelehrung zu Corona: Pflichten, Inhalte und Umsetzung
Das neuartige Corona-Virus SARS-Covid-19 grassiert seit Anfang 2020 weltweit. War zunächst nur China und vor allem die Provinz Wuhan betroffen, ist aktuell kein Land von der Pandemie verschont. Aus diesem Grund sind Unternehmen dazu aufgefordert, die Mitarbeiter vor einer Infektion zu schützen.
Was müssen Unternehmen zum Infektionsschutz vor Corona zwingend tun?
Unternehmen sollten die Corona-Pandemie und ihre möglichen Folgen ernst nehmen. Vor allem drei wichtige Punkte sollten aus Unternehmenssicht bezüglich des Infektionsschutzes implementiert werden, um die Gefahr von Ansteckungen mit Covid-19 im Betrieb zu minimieren.
- Unternehmen müssen einen betriebsspezifischen Hygieneplan aufstellen.
- Die wichtigsten Bestandteile des Hygieneplans sollten in einer Corona- Infektionsschutzbelehrung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommuniziert werden.
- Mit einer Unterschrift unter dem Belehrungsbogen bestätigen die Mitarbeiter die Teilnahme an der Schulung. Ein Nachweis ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig, um bei Verstößen nachweisen zu können, dass eine Schulung erfolgt ist.
Ist der Umgang mit Covid-19 im Betrieb nicht zielgerichtet, besteht vor allem bei einem ansteigenden Infektionsgeschehen die Möglichkeit, dass vermehrt Corona-Infektionen im Betrieb auftreten. Dies kann zu Quarantänemaßnahmen für Teile der Belegschaft oder zur zeitweisen Schließung des Betriebs führen. Vertrauensverluste und großflächige wirtschaftliche Schäden sind die Folge.
Warum benötigen Unternehmen eine Infektionsschutzbelehrung zu Corona?
Die Corona-Pandemie macht auch vor Unternehmen nicht halt. Die Gefahr der Ansteckung ist in manchen Betrieben, zum Beispiel in Großraumbüros oder in der Gastronomie besonders hoch, da es schwer ist, genügend Sicherheitsabstand zu anderen Menschen einzuhalten. Virologen, Vertreter der Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder betonen aus diesem Grund fortlaufend, wie wichtig ein individuelles Hygienekonzept und einheitlicher Arbeitsschutz in Zeiten von Corona in jedem Betrieb ist.
Maßnahmen und Konzepte funktionieren zielgenau und planbar, wenn sie professionell kommuniziert werden. Eine individualisierte und für die Belegschaft verpflichtende Infektionsschutzbelehrung zu Covid-19 ist aus diesem Grund für jedes Unternehmen essenziell.
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Was umfasst eine Infektionsschutzbelehrung zu Covid-19?
Eine Infektionsschutzbelehrung zu Covid-19 sollte generell aus allgemeingültigen Punkten und Besonderheiten bestehen, die für den Betrieb charakteristisch sind. Die Infektionsschutzbelehrung sollte in einer Weise aufgebaut sein, die es allen Mitarbeitern unabhängig von Sprache und Bildungsstand erlaubt, die Inhalte zu verstehen und zu beachten. Moderne Unternehmen nutzen zum Beispiel PowerPoint-Präsentationen mit erklärenden Grafiken oder Videos, um die Infektionsschutzbelehrung zu Covid-19 anschaulich zu gestalten.
Im Nachgang erhalten alle Mitarbeiter eine schriftliche Zusammenfassung der Infektionsschutzbelehrung für ihre Unterlagen. Sie müssen die Teilnahme am firmeninternen Seminar zusätzlich durch ihre Unterschrift bestätigen.
Inhalte der Infektionsschutzbelehrung zu Corona
Folgende Inhalte sollten Teil der Infektionsschutzbelehrung zu Covid-19 sein:
- Übertragungswege des Corona-Virus.
- Welche Schutzmaßnahmen helfen, eine Ansteckung zu vermeiden?
- Welche firmenspezifischen Besonderheiten müssen beachtet werden?
- Belehrung: Welche Hygienemaßnahmen verbindlich eingehalten werden müssen.
- Ansprechpartner bei Fragen und Covid-19-Symptomen.
Wie wird der neuartige Corona-Virus übertragen?
Die Übertragung von Covid-19 von Mensch zu Mensch geschieht in der Regel durch Tröpfchen-Infektion. Das Virus verbreitete sich vor allem durch Aerosole, die beim Ausatmen, beim Niesen oder beim Sprechen und Singen üblicherweise verbreitet und aufgenommen werden.
Über den Händekontakt ist ebenfalls eine Ansteckung mit Corona möglich. Üblicherweise berührt man hierzu, beispielsweise durch Händeschütteln, eine mit Viren kontaminierte Hand. Die Händedesinfektion spielt deshalb eine große Rolle. Bei einer unbedachten Berührung der eigenen Nase oder der Augen kann das Virus in Schleimhäute gelangen und auf diese Weise seinen Weg in den Körper finden. Das Berühren von Flächen kann in gleicher Weise zu einer Übertragung mit Covid-19 führen. Eine Verbreitung des Virus über Lebensmittel, zum Beispiel zubereitete Speisen, konnte bisher noch nicht nachgewiesen werden.
Welche Schutzmaßnahmen vermeiden eine Ansteckung mit Covid-19?
Die wichtigsten Schutzmaßnahmen, um sich nicht mit Covid-19 anzustecken, sind in den sogenannten AHA-Regeln zusammengefasst:
A = Abstand halten.
H = Hygienevorschriften, zum Beispiel richtiges Händewaschen beachten.
A = Alltagsmaske tragen.
In den kälteren Wintermonaten, in denen eine Übertragung vor allem in geschlossenen Räumen möglich ist, sollte darüber hinaus das regelmäßige Lüften nicht vergessen werden. Alle 20 Minuten einen Raum für 5 Minuten mit Frischluft zu versorgen, vermindert die Schadstoff- und Virenbelastung in geschlossenen Räumen.
Welche firmenspezifischen Besonderheiten müssen beachtet werden?
Ein Hygienekonzept zu Covid-19 ist grundsätzlich individuell, da die Gegebenheiten in jedem Unternehmen verschieden sind. Die Anzahl der Mitarbeiter variiert ebenso wie der Aufbau der Arbeitsplätze und die Art der Tätigkeit. Bei der Infektionsschutzbelehrung zu Covid-19 sollten aus diesem Grund firmenspezifische Besonderheiten besprochen und eindeutig geregelt werden. Unter anderem könnte in der schriftlichen Belehrung eines internationalen Warenkonzerns darauf verwiesen werden, dass der Kontakt mit importierten Gegenständen und Lebensmittel aus derzeitiger Sicht kein erhöhtes Gefahrenpotenzial für eine Ansteckung bietet.
Welche Hygienemaßnahmen müssen verbindlich bei Corona eingehalten werden?
In der Folge ist es aus Unternehmenssicht essenziell, eindeutige Vorschriften aufzustellen, die während der Corona-Pandemie im Betrieb gelten. Dazu gehören vor allem:
Hygienemaßnahmen | Anforderungen |
Einhalten der Nies- und Husten-Etikette | Husten und Niesen nur in Papiertaschentücher.Taschentücher anschließend entsorgen.Niesen ausschließlich in die Armbeuge.Ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern ist grundsätzlich einzuhalten. |
Professionelle Handhygiene (20 – 30 Sekunden mit warmem Wasser und Flüssigseife) | Grundsätzlich: Vor der Arbeitsaufnahme. Nach kleinen und großen Pausen. Nach dem Toilettengang. |
Händeschütteln | Händeschütteln am Arbeitsplatz zur Begrüßung ist während der Corona-Pandemie untersagt. |
Mund-Nase-Bedeckung | Individuelle Vorschrift, je nach Verordnung des Bundeslandes oder betriebsinterner Regelung. |
Abstand | Einhalten des Mindestabstands von mindestens 1,5 Metern zu jeder Zeit. |
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Wer ist der richtige Ansprechpartner bei Fragen und Covid-19-Symptomen?
Mitarbeiter mit Grippe- oder Erkältungssymptomen sollten grundsätzlich zu Hause bleiben. Bei Verdacht auf eine Covid-19-Infektion gilt: Vor einem Arztbesuch sollte die behandelnde Hausarztpraxis generell telefonisch informiert werden. Der Arzt vergibt in diesem Fall einen Termin, bei dem er nach Anlegen der Schutzkleidung den Rachenabstrich vornehmen kann. Wer trotz einer möglichen Infektion andere Menschen trifft oder weiterhin arbeitet, handelt unsolidarisch und bringt sich und andere in Gefahr.
Zusammenfassend ist es für jedes Unternehmen wichtig, neben einem individuellen Hygienekonzept eine Infektionsschutzbelehrung zu Covid-19 durchzuführen und Mitarbeiter bei Änderungen regelmäßig zu informieren. Durch nutzenorientierte Kommunikation steigt die Akzeptanz der Maßnahmen, sodass ein besserer Schutz vor Corona gewährleistet wird.