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Wegweiser Nachtarbeit
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Diese Vorschriften zur Schicht- und Nachtarbeit müssen Sie kennen

  • 16.01.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 4 Min.

Aus dem Arbeitssicherheits- und dem Arbeitsschutzgesetz (ASiG, ArbSchG) ergibt sich, dass Sie der Schicht- und Nachtarbeit besondere Aufmerksamkeit widmen müssen. Denn durch das Arbeiten gegen die "innere Uhr"sinkt die Konzentration und die Unfallgefahr wächst. Eine Gefährdungsbeurteilung ist daher zwingend notwendig.

Das ArbSchG fordert, dass der Arbeitgeber (bzw. stellvertretend die Fachkraft für Arbeitssicherheit) eine Gefährdungsbeurteilung durchführen muss, die auch Faktoren beinhaltet, die sich aus der „Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken“ (§ 5, Abs. 3 Satz 1) ergeben. Daher sollten Sie Belastungen, die sich aus der Nachtarbeit ergeben, in der Gefährdungsbeurteilung besonders berücksichtigen.

Besondere Regelungen für einzelne Personengruppen

Die wesentlichen Bestimmungen zur Schicht- und Nachtarbeit finden Sie im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie in der DIN EN ISO 10075-2. Für Jugendliche und Mütter gibt es zusätzliche Einschränkungen im Mutterschutzgesetz (MuSchG) bzw. im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

Tabelle der Personengruppen für besondere Regelungen

StichwortGesetzBeschreibung/Kommentar
Definition Nachtarbeit§ 2 Abs. 3 und 4 ArbZGgrundsätzlich jede Arbeit, die zwischen 23 und 6 Uhr liegt und mehr als 2 Stunden dauert
Ruhezeit§ 5 ArbZGzwischen 2 Schichten grundsätzlich 11 Stunden (das schließt bestimmte Schichtfolgen aus, z.B. den direkten Wechsel von Spät- zur Frühschicht
Dauer Nachtarbeitszeit§ 6 Abs. 2 ArbZG8 Stunden am Stück, ausnahmsweise 10 Stunden
Gesundheits-untersuchung§ 6 Abs. 3 ArbZGAnspruch für Nachtarbeiter alle 3 Jahre, ab 50 jährlich. Arbeitgeber muss Kosten tragen. Für Mitarbeiter ist Untersuchung freiwillig.
Ausgleich für Nachtarbeit§ 6 Abs. 5 ArbZGZusätzliche freie Tage oder höheres Entgelt, Tarifverträge können abweichende Regelungen treffen.
Ausgleich Sonn- und Feiertage§11 ArbZGMindestens 15 Sonntage im Jahr müssen frei bleiben. Für jeden Sonntag, an dem gearbeitet werden muss, erhält der Beschäftigte innerhalb von 2 Wochen einen zusätzlichen freien Tag (bei Feiertagen unter der Woche innerhalb von 8 Wochen).
Weiterbildung, Karriere fördernde Maßnahmen§ 6 Abs. 6 ArbZGArbeitgeber muss allen Mitarbeitern gleichwertige Angebote machen, egal ob im Nachtdienst oder nicht.
Ausgeschlossene Personen§ 8 MuSchGArbeitsverbot für werdende und stillende Mütter zwischen 20 und 6 Uhr (abweichende Uhrzeiten für Gastronomie, Landwirtschaft, Künstler)
 § 14 JArbSchGArbeitsverbot für Jugendliche in der Zeit von 20 bis 6 Uhr (abweichende Zeiten für Bäckereien etc, Schausteller, Gastronomie, Landwirtschaft, Mehr-Schicht-Betrieb)
 § 6 Abs. 4 ArbZGFolgende Mitarbeiter haben Anspruch auf Tagarbeitszeiten:

 

·         wenn sie ein Kind unter 12 Jahren betreuen müssen

·         wenn sie einen schwerpflegebedürftigen pflegen

·         wenn Nachtarbeit laut arbeitsmedizinischer Untersuchung eine Gesundheitsgefahr darstellt

Öffnungsklausel: dringende betriebliche Erfordernisse

Schichtdesign, Schichtfolge, Schichtplanung§ 6 Abs. 1 ArbZGSchichtarbeit muss nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festgelegt und so ergonomisch wie möglich umgesetzt werden.
Gefährdungsbeurteilung§ 5 Abs 3 Satz 1 ArbSchGArbeitgeber (bzw. indirekt Sifa) muss Gefahren, die sich aus Gestaltung der Arbeit bzw. Arbeitszeit ergeben, in die Gefährdungsbeurteilung mit aufnehmen.


Nachtarbeit hinterfragen und vermeiden

Schicht- und insbesondere Nachtarbeit stellen immer eine besondere Belastung für die Gesundheit der Mitarbeiter dar und können gleichzeitig das Unfallrisiko erhöhen. Aus diesem Grund
fordert das ArbZG ausdrücklich (§ 6 Abs. 1): Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeit muss so gestaltet sein, dass sie möglichst menschengerecht ist. Grundlage dafür bilden arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse. Das bedeutet: Schicht- und Arbeitspläne müssen so beschaffen sein, dass die Belastung für die Mitarbeiter so gering wie möglich ist. Bevor Sie jedoch die Schichtpläne überarbeiten, sollten Sie sich erkunden, ob Nachtarbeit in Ihrem Betrieb wirklich notwendig ist und wo bzw. wie sich ggf. die Arbeit in den Nachtstunden reduzieren lässt.

Denn wissenschaftliche Untersuchungen lassen keinen Zweifel: Schon eine geringe Reduzierung der Nachtarbeitszeit oder kurze Schlafphasen verbessern Leistungsfähigkeit und Aufmerksamkeit deutlich. Langfristige Gesundheitsschäden werden weniger wahrscheinlich.

Überprüfen Sie daher, ob bestimmte Arbeitsschritte wirklich rund um die Uhr erbracht werden müssen. Möglicherweise gibt es Alternativen, wie z. B. eine veränderte Arbeitsorganisation oder den (teilweisen) Einsatz von Maschinen. In der Industrie hat die fortschreitende Automatisierung dazu geführt, dass die meisten Schichten heute mit deutlich weniger Personal „gefahren“ werden können.

Anders sieht es jedoch im Dienstleistungssektor aus: Immer häufiger werden Dienstleistungen – wenn nicht rund um die Uhr – so doch in den späten Abend- und frühen Morgenstunden erwartet. Schicht- und Nachtarbeit haben in diesem Sektor daher stark zugenommen.

So führen Sie die Gefährdungsbeurteilung zur Schicht- und Nachtarbeit durch

Verfolgen Sie eine mehrstufige Strategie: Zum einen müssen Sie das Schicht-Design überprüfen. Dann müssen Sie klären, wie groß die körperliche und geistige Anstrengung der einzelnen
Schicht-Arbeitsplätze ist. Und schließlich sollten Sie einen Arbeitsmediziner hinzuziehen, der die gesundheitlichen Belastungen und Folgen im Betrieb untersucht und beurteilt.

1. Analyse der Schichtpläne

Gehen Sie die jeweiligen Schichtpläne durch, und untersuchen Sie, inwiefern diese gegen im vorigen Kapitel genannten Punkte verstoßen. Je mehr Verstöße Sie feststellen, desto größer das
Gefährdungspotenzial. Berücksichtigen Sie dabei tatsächlich geleistete Überstunden.

WICHTIG: Untersuchen Sie ausführlich, wie häufig und wie kurzfristig Schichtpläne geändert werden. Denn häufige Änderungen führen dazu, dass die Kollegen ihr Privatleben nicht mehr planen können.

2. Intensität der körperlichen und geistigen Anstrengung

Um herauszufinden, welche Arbeitsplätze und Schichtdienste besonders anstrengend sind, sollten Sie die einzelnen Schichtarbeitsplätze nach körperlichen und psychischen Belastungen klassifizieren. Hier sollten Sie die Kollegen direkt mit einbeziehen und zum Beispiel mit einem Fragebogen die Höhe der Belastungen abfragen.

3. Arbeitsmedizinische Untersuchung

Ein vollständiges Bild von der Belastung, die ein bestimmter Schichtarbeitsplatz mit sich bringt, erhalten Sie nur, wenn Sie auch den Rat eines Facharztes für Arbeitsmedizin bzw. eines gleichwertig qualifizierten Mediziners einholen. Nur ein entsprechend ausgebildeter Arzt kann die entsprechenden Gesundheitsfolgen erkennen und zweifelsfrei in Beziehung zur Belastung durch Schicht- und Nachtarbeit bringen. Setzen Sie sich daher für regelmäßige arbeitsmedizinische Check-ups ein.

Mehr zum Thema: Hier erfahren Sie, wie Sie Schichtarbeit gesundheitsgerecht planen

Autor: Harald Kother