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Schienenverkehrslärm: Welche Lärmschutzmaßnahmen helfen

  • 19.04.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 12 Min.

Der Lärm von Schienenverkehrswegen ist nicht zu unterschätzen.  Vor allem für Anwohner an Bahnstrecken kann er gesundheitliche Folgen haben. Der Bund hat deshalb Lärmschutzmaßnahmen gesetzlich festgeschrieben und beteiligt sich finanziell in Millionenhöhe.

Ab 13. Dezember 2020 tritt das Schienenlärmschutzgesetz (Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen laute Güterzüge nicht mehr auf dem deutschen Schienennetz fahren. Per Definition des Schienenlärmschutzgesetz gilt ein Güterzug als laut, wenn mindestens ein Wagen im gesamten Zugverband mit Graugussbremsen ausgerüstet ist.

Gemäß SchlärmschG (Schienenlärmschutzgesetz) müssen Güterwagen mit Bremsen aus Grauguss ab Dezember 2020 entweder langsamer auf den Schienen fahren oder mit Bremsen aus Verbundwerkstoff ausgerüstet sein. Durch diese Bremsen wird laut Experten weniger Lärm verursacht.

Wenn die Bremsen aus Verbundstoff sind, reduziert sich das Rollgeräusch von Güterzügen bei der Vorbeifahrt um 10 Dezibel (dB). Laut Angaben der Deutschen Bahn entspricht dies einer gefühlten Halbierung des Lärms.

Wie die Bahn weiter mitteilt, handelt es sich bei den Bremsen aus Verbundwerkstoff um sogenannte Flüsterbremsen. Diese sollen entlang der Bahnstrecken in Deutschland für mehr Ruhe sorgen. Derzeit sind rund 58.000 Wagen mit den Flüsterbremsen auf deutschen Schienen unterwegs.

Das SchlärmschG sieht jedoch Ausnahmen vor. Unter anderem dürfen laute Güterzüge auch dann fahren, wenn sich neben den Schienen entsprechende Schallschutzmaßnahmen befinden und es eine lärmabschirmende Bebauung gibt.

Zudem dürfen die lauten Güterzüge fahren, wenn der Abstand zwischen Schienenweg und schutzbedürftigen Nutzungen dies erlaubt (§ 4 SchlärmschG). Die neuen Flüsterbremsen sollen ihre Wirkung ab Ende 2020 auf dem gesamten Streckennetz der Bahn entfalten.

Das Eisenbahn-Bundesamt wird die Einhaltung des Schienenlärmschutzgesetz überprüfen. Wie das Bundesamt auf seiner Webseite mitteilt, werden die Kontrollen ab dem Inkrafttreten des Gesetzes im Nachgang geschehen. Pro Quartal wählt das Bundesamt bestimmte Streckenabschnitte aus.

Die Betreiber der Schienenwege müssen dem Amt dann für einen Tag (24 Stunden) die Daten aller relevanten Zugfahrten übermitteln. Dazu gehören beispielsweise Zugnummern oder Fahrplanunterlagen. Anhand der Daten überprüft die Behörde, ob die Schienenbetreiber den Verpflichtungen zur Beantragung und Zuweisung von Schienenwegkapazität nachgekommen wurde. Zudem kündigt das Eisenbahn-Bundesamt auch Stichproben im laufenden Betrieb an.

Wieso Lärmschutz so wichtig ist

Der Lärmschutz für Beschäftigte hat in Zeiten immer stärker werdender Lärmbelastung von Unternehmen eine hohe Priorität. Aus diesem Grund werden Unternehmen und Arbeitgeber aus vielen Industriezweigen dazu verpflichtet, passenden Gehörschutz für ihre Mitarbeiter bereitzustellen. Der bekannteste Gehörschutz ist der sogenannte Kapselgehörschutz, auch Lärmschutz-Kopfhörer genannt.

Schalltrauma vermeiden

Gehörschutz ist auch für die Beschäftigten verpflichtend, die hohen Lärmbelastungen durch Schienenverkehrslärm ausgesetzt sind. Die verschiedenen Gehörschutz-Modelle bieten unter anderem Schutz vor Schalltraumata. Die vier verschiedenen Formen der Schalltraumas haben eine Gemeinsamkeit:

Auf das Ohr tritt ein zu starker Schalldruck. So kommt es zu einem vorübergehenden oder dauerhaften Tonschwellenschwund. Darüber hinaus werden bei einem Schalltrauma die Haarsinneszellen im sogenannten Corti-Organ des Innenohrs geschädigt. Tinnitus und Hochtonschwerhörigkeit sind bei Schalltraumata oft die Folge. Tinnitus ist aber nicht nur eine Folge durch den Schienenverkehrs- sondern auch durch den Industrielärm. Darüber hinaus können Beschäftigte im Großraumbüro ebenfalls einen Tinnitus erleiden.

Schienenverkehrslärm ist hohe Lärmbelastung

Der Schienenverkehr in Deutschland darf als Lärmquelle nicht unterschätzt werden. Rund ein Drittel der Bevölkerung fühlt sich durch den Lärm von Personen- und Güterzügen belästigt. Das geht aus einer Studie aus 2018 zum “Umweltbewusstsein in Deutschland 2018” hervor.

Die Studie ergab außerdem, dass ein Großteil der Befragten vor allem die Hotspots des Schienenverkehrs problematisch sieht. Hier verdichtet sich der Lärm und die daraus resultierende Lärmbelastung. Zu diesen Hotspots, welche die Güterverkehrskorridore in Deutschland sind, gehören zum Beispiel das Mittelrheintal und das Elbtal.

Geräuschgrenzwerte bei Zügen

Doch auch Bahnhöfe zählen zu den Lärm-Hotspots. Neben Berlin und München gehört der Hauptbahnhof Frankfurt a.M. zu einer der wichtigsten Verkehrsdrehscheiben des deutschen Zugverkehrs. Mit etwa 1.500 an- und abfahrenden Zügen pro Tag und rund 450.000 Reisenden täglich gehört der Bahnhof zu den größten in der Bundesrepublik.

Vor einiger Zeit wurde dort eine Lärmpegelmessung durchgeführt. Ein abfahrender Intercity (IC) kam auf 76,3 dB. Im Vergleich dazu wurde bei einem abfahrenden Regionalexpress ein Pegel von 84,7 dB gemessen. Darüber hinaus bezog sich die Schallmessung auch auf die S-Bahn sowie auf die U-Bahn. Letztere kam auf einen Wert von 75,8 dB. Bei der S-Bahn wurden 76,8 dB gemessen.

Derzeit gibt es keine generelle Regelung zum Schutz vor Schienenverkehrslärm. Das teilt das Umweltbundesamt auf seiner Webseite mit.

Europaweit einheitliche Grenzwerte für neue Schienenfahrzeuge sind in der „Technischen Spezifikation für die Interoperabilität zum Teilsystem ‚Fahrzeuge – Lärm‘ (TS Noise) festgelegt. Ausgenommen von der TS Noise sind die Schienenfahrzeuge, die vor 2006 in Betrieb genommen wurden.

Um die Schallemissionen zu verringern, sollen bis Ende 2020 alle Güterwaggons mit den bereits genannten Flüsterbremsen ausgestattet werden. Durch die Bremsen werden die Waggonräder nicht mehr so stark beansprucht und die Rollgeräusche werden reduziert.

Das kommende Schienenlärmschutzgesetz gilt in erster Linie für Güterzüge. Diese fahren überwiegend nachts, da der Personenverkehr in dieser Zeit nur eingeschränkt fährt und das Schienennetz nicht so stark ausgelastet ist.

Wer vom Schienenverkehrslärm betroffen ist, hat rechtlichen Anspruch auf den Lärmschutz. Die Grenzwerte für den Schienenverkehr richten sich allerdings nach der Klassifizierung des Wohngebiets.

 GewerbegebietKern-, Dorf- und MischgebieteAllgemeine Wohngebiete , KleinsiedlungsgebieteKrankenhäuser, Schulen, Altenheime
Tag (6 bis 22 Uhr)69 dB64 dB59 dB57 dB
Nacht (22 bis 6 Uhr)59 dB54 dB49 dB47 dB

3 Hauptlärmquellen bei Zügen

  • Antriebsgeräusche
  • Rollgeräusche
  • aerodynamische Geräusche (Lärm aus Luftverwirbelungen)

Aerodynamische Geräusche treten bei hauptsächlich bei vorbeifahrenden Zügen mit einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf. Ab einem Tempo von mehr als 275 km/h werden die Züge dann zu einer dominierenden Lärmquelle.

Bei Straßenbahnen in der Stadt gibt es mehrere Lärmfaktoren. Hier hängen die Lärmemissionen unter anderem davon ab, ob es sich um Hoch- oder Niederflurbahnen handelt oder ob die Straßenbahnen auf Rasengleisen, Schotter oder Asphalt fahren.

Darüber hinaus spielt die Enge der Kurven eine wichtige Rolle für die Lärmemissionen. Der Zustand der Räder und Gleise müssen bei der Entwicklung des Lärms ebenfalls berücksichtigt werden.

Zum Vergleich werden die Lärmemissionen von einer Straßenbahn und einer S-Bahn gegenübergestellt.

Eine Straßenbahn, die auf Rasengleis fährt, entwickelt eine durchschnittliche Lärmemission von 48 dB. Auf einer festen Fahrbahn sind es dagegen 55 dB. Eine S-Bahn entwickelt dagegen eine Lautstärke von etwa 48 dB.

Umgebungsrichtlinie und Lärmaktionspläne als Lösungsansätze

Sowohl der Bund als auch die EU wollen die Lärmbelastung an stark befahrenen Bahntrassen mindern. Ein gemeinsamer europäischer Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie. Hier werden Lärmschwerpunkte durch eine gezielte Lärmkartierung ermittelt. Auf einer Deutschlandkarte werden also die lautesten Orte und Streckenabschnitte verzeichnet. Auf Basis der Lärmkarten werden Lärmaktionspläne erstellt.

Lärmaktionspläne haben das Ziel, die Belastung durch den Umgebungslärm auf lange Sicht zu senken. Für die Erstellung des Lärmaktionsplans ermittelt das Eisenbahn-Bundesamt die Lärmsituation an den Haupteisenbahnstrecken im Land. Zudem wirkt das Amt laut eigenen Angaben an den Lärmaktionsplänen in den Ballungsräumen mit. Gesetzliche Grundlagen dafür sind das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die EU-Umgebungsrichtlinie.

Der Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes ist ein Planungsinstrument, das speziell für Städte und Gemeinden geschaffen wurde. Außerdem gibt der Lärmaktionsplan Bürgen die Möglichkeit, sich über die Lärmsituation durch Schienenverkehrslärm zu informieren. Die letzte Veröffentlichung des Plans war 2018. Alle fünf Jahre wird der Plan überarbeitet.

Neben dem Lärmaktionsplan können sich die Bürger anhand der Umgebungsrichtlinie über den Umgebungslärm durch den Schienenverkehr und seine Auswirkungen informieren. Die Richtlinie wurde mit dem Ziel geschaffen, die gesundheitlichen Folgen der Lärmbelastung durch den Schienenverkehr zu mindern und zu verhindern und die Umweltqualität zu erhalten.

2017 wurde mit Hilfe der Umgebungsrichtlinie festgestellt, dass rund 1 Million Deutsche pro Jahr und tagsüber einem Pegel von 65 dB ausgesetzt sind, der vom Schienenverkehrslärm ausgeht. Wie die Untersuchung weiter ergeben hat, sind es nachts 2 Millionen Menschen, die einen Lärmpegel von 55 dB aushalten müssen.

Untersucht wurden Eisenbahnstrecken in Ballungsräumen mit mindestens 100.000 Einwohnern sowie Bahnlinien mit einem Verkehrsaufkommen von 30.000 Zügen pro Jahr. Allerdings werden mit der Richtlinie nicht alle Belastungen durch den Schienenverkehrslärm erfasst.

Das Eisenbahn-Bundesamt kartiert Lärm, der von Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes ausgeht. Zudem unterscheidet die Richtlinie nicht zwischen den Verkehrsarten Personen- und Güterverkehr, sondern betrachtet nur die Verkehrszahlen. Die Folge davon ist, dass reine Güterverkehrsstrecken mit hoher Lärmbelastung nicht kartiert werden.

Lärmvorsorge versus Lärmsanierung

Es gibt verschiedene Faktoren, die auf den Schienenverkehrslärm Einfluss nehmen. Dazu gehören unter anderem die Anzahl und die Art der Schienenahrzeuge sowie die Geschwindigkeit. Daneben spielt der Abstand der Gebäude zu den Schienenwegen bei der Lärmbelastung eine große Rolle. Doch obwohl diese Faktoren bekannt sind, gibt es derzeit keine allgemeingültige Regelung zum Schutz vor Schienenverkehrslärm.

Allerdings müssen die Betreiber von Schienenverkehrswegen Lärmvorsorge betreiben. Hierbei handelt es sich um die Durchführung von Maßnahmen, wie zum Beispiel die Installation von Schallschutzwänden und -wällen. Lärmvorsorge von Schienenverkehrswegen muss dann betrieben werden, wenn eine Bahnstrecke neu-, aus- oder umgebaut wird. Der Lärmschutz von Wohnhäusern, Schulen und Krankenhäusern soll dadurch gewährleistet werden.

Die BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) legt die Lärm- und Schallschutzmaßnahmen fest. Die passiven Lärmschutzmaßnahmen müssen die Eigentümer der Gebäude vornehmen, die an der Bahnstrecke stehen. Passive Lärmschutzmaßnahmen sind beispielsweise der Einbau von Lärmschutzfenstern. Die entstandenen Kosten werden ihnen in der laut Rechnung angegebenen Höhe erstattet.

Zu den aktiven Lärmschutzmaßnahmen gehören zum Beispiel die Errichtung einer Schallschutzwand, die Brückenentdröhnung oder die Befestigung von Schienenstegdämpfern. Auch das Aufstellen einer niedrigen Lärmschutzwand gehört zu den aktiven Lärmschutzmaßnahmen.

Zudem muss die Lärmvorsorge auch dann vorgenommen werden, wenn Eisen- oder Straßenbahnen neu- oder umgebaut werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch laute Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden. Die Lärmvorsorge zielt also darauf ab, die in der Verkehrslärmschutzverordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Gleichzeitig enthält die Verordnung die Vorschrift, nach der die Geräuschbelastung vor den Gebäuden der Betroffenen berechnet wird. Dies wird auch als Beurteilungsverfahren bezeichnet.

Lärmsanierung

Im Gegensatz zur Lärmvorsorge ist die Lärmsanierung an Bestandsstrecken nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings hat die Bundesregierung 1999 das freiwillige Lärmsanierungsprogramm für bestehende Strecken der Eisenbahnen des Bundes aufgelegt. Das Programm wurde mit dem Ziel ins Leben gerufen, um im Bedarfsfall vor Lärm durch Schienenverkehr zu schützen. Im Rahmen des Programms können auch an bestehenden Eisenbahnstrecken Schallschutzmaßnahmen realisiert werden.

Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Begünstigt sind Gebäude, die vor dem 01.01.2015 errichtet wurden. Das Gleiche gilt für Wohngebäude auf Flächen, die vor dem 01.01.2015 zur Nutzung mit Wohnbebauung ausgewiesen wurden. Das teilt das Bundesverkehrsministerium mit. Die finanziellen Mittel zur Lärmsanierung haben 2019 rund 176 Millionen betragen.

Schwerpunkte der Lärmsanierung sind die Streckenabschnitte, an denen die Lärmbelastung besonders hoch ist und die viele Anwohner trifft. Maßnahmen, wie der Einbau von Schallschutzfenstern, die Dämmung der Außenwände oder die Installation von schallgedämpften Lüftern können den Lärm des Schienenverkehrs mindern und sind von der Lärmsanierung abgedeckt.

Darüber hinaus gehören die Brückenentdröhnung oder die Minderung des Quietschens in engen Kurven zu wichtigen Maßnahmen der Lärmsanierung. Laut Angaben des Bundes sollen die Auswahl und die Gestaltung von Lärmschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse erfolgen. Die Nutzungsdauer der Maßnahme ist auf 25 Jahre ausgelegt.

Um den Schienenverkehrslärm zu reduzieren, muss die Lärmbelastung der verschiedenen Zugstrecken regelmäßig kontrolliert und bewertet werden. Urheber: APchanel | Adobe Stock

Berechnung von Schallimmissionen bei Schienenverkehrswegen

Die Berechnung des Beurteilungspegels, der Immissionsgrenzwerte für Schienenverkehrswege, ist die Grundlage für die Durchführung schalltechnischer Untersuchungen beim Schienenverkehr. Der Bund spricht in diesem Zusammenhang von Schall 03. Sie ist gleichzeitig die Grundlage für Schienenverkehrslärmberechnungen gemäß der BImSchV. Sie gilt für Schienenwege der Eisenbahnen als auch der für Straßenbahnen.

Bei der Berechnung des Beurteilungspegels mit Schall 03 ist folgendes wichtig: in unbebautem Gelände wird der Immissionsort in 3,5 Meter über dem Gelände vorgenommen. Bei Gebäuden wird der Immissionsort 0,2 Meter über der Oberkante der Fenster des betrachteten Geschosses angenommen. Darüber hinaus müssen bei der Berechnung des Beurteilungspegels Tag- und Nachtzeit voneinander getrennt werden.

Die aktuelle Fassung von Schall 03 unterscheidet zwischen neuen Techniken, wie beispielsweise aktuelle Schienenfahrzeuge und veränderte/neue Bremsen. Darüber hinaus werden Schallschutzmaßnahmen neben den Schienen mit berücksichtigt.

Bei den Berechnungen des Beurteilungspegels werden die hohen und die tiefen Anteile mit berücksichtigt. Die Berechnungen werden frequenzunabhängig durchgeführt.

Mittelungspegel

Für die Einschätzung des Schienenverkehrslärm wird neben dem Beurteilungspegel auch der Mittelungspegel in dB angegeben. In den Mittelungspegel gehen die Dauer und die Stärke aller Einzelgeräusche ein. Bei der Berechnung spielen auch die Pegelspitzen eine Rolle. Diese haben eine hohe Intensität und werden entsprechend  berücksichtigt.

Bei der Berechnung des Mittelungspegels wird auch zwischen Tag und Nacht unterschieden. Allerdings erfolgt die Zusammenfassung zu einem logarithmischen Mittelungspegel. Hervortretende Geräuschspitzen werden beim Mittelungspegel besonders berücksichtigt.

3-Punkte-Strategie des Bundesverkehrsministeriums zum Lärmschutz

Eine Mehrheit der Bevölkerung empfindet den Schienenverkehrslärm als eine Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität und ihrer Gesundheit. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung die 3-Punkte-Stategie Leise Schiene – Fördern. Ertüchtigen. Regulieren. aufgelegt.

Drei Punkte der StrategieErklärung
Fördern: Lärmschutz an der Quelle Hierbei steht die Lärmminderung an der Quelle durch die Umrüstung von Bestandsgüterwagen auf die erwähnten Flüsterbremsen im Vordergrund. Wie das Bundesverkehrsministerium (BMVI) mitteilt, setzt der Bund vor allem auf die Umrüstung von Güterwagen sowie den vermehrten Einsatz von leisen Güterwagen auf den Schienen.
Ertüchtigen. Stationärer Lärmschutz Diese Punkte beschreiben die seit 1999 durchgeführten Lärmschutzmaßnahmen an den bestehenden Schienenwegen des Bundes. Diese Maßnahmen sollen laut BMVI einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Lärmbelastung beitragen. Zum stationären Lärmschutz gehört beispielsweise die Errichtung und Weiterentwicklung von Schallschutzwänden entlang von Schienenwegen (aktive Maßnahmen). Mit Bundesmitteln werden Programme und Projekte zum Einsatz von innovativen Techniken zum Lärmschutz gefördert.
Regulieren. Rechtliche Rahmenbedingungen Das Schienenlärmschutzgesetz (SchlärmschG) verbietet ab dem Fahrplanwechsel 2020/21 laute Güterwaggons auf den Schienen. Mit Blick auf den Lärmschutz werden die Güterwaggons eingeschränkt oder verboten, die bis dahin noch nicht mit den Flüsterbremsen ausgestattet sind.

Fazit zum Schienenverkehrslärm

Anwohner von Bahnstrecken mit hohem Schienenverkehrsaufkommen sind einer erhöhten Lärmbelastung ausgesetzt. Der Schienenverkehrslärm ist der Lärm, der auf Schienenwegen entsteht. Hier sind auch die Schienen der Straßenbahnen in den Städten gemeint. Darüber hinaus kann Schienenverkehrslärm auf Rangier- und Umschlagbahnhöfen entstehen. Allerdings gilt der Lärm von Schienenfahrzeugen auf Werksgeländen nicht als Schienenverkehrslärm. Diesen Lärm bezeichnet man als Gewerbelärm.

Neben dem Lärm von Straßenverkehr gilt Schienenverkehr in Deutschland als große Lärmquelle. Obwohl es keine generelle Reglung zum Schutz vor Schienenverkehr gibt, setzt die Bundesregierung mit dem Schienenlärmschutzgesetz (SchlärmschG) und der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) Instrumente ein, um den Schienenverkehrslärm zu mindern.

Mit dem kommenden Schienenlärmschutzgesetz dürfen Güterzüge nur noch mit Bremsen aus Verbundwerkstoff auf den Schienen fahren. Mit dem Gesetz sollen die sogenannten Flüsterbremsen den Lärm mindern. Bremsen aus Gusseisen sollen bei den Wagons nicht mehr benutzt werden.

Darüber hinaus muss beim Ausbau oder Umbau des Schienennetzes Lärmvorsorge betrieben werden. Hier werden die Geräuschgrenzwerte festgelegt und entsprechende Maßnahmen getroffen. Beispiele hierfür sind die Errichtung von Schallschutzwänden oder -wällen. Darüber hinaus spielt bei der Minderung von Schienenverkehrslärm die Richtlinie zur Berechnung von Schallimmissionen eine wichtige Rolle. Die Berechnung wird auch als Schall 03 bezeichnet. Diese Berechnung ist vorgeschrieben.

Zwei wesentliche Faktoren spielen bei der Lärmminderung des Schienenverkehrs eine Rolle. Schienen und Räder des Zuges sind zwei wichtige Lärmquellen. Um den Schienenverkehrslärm zu mindern, muss die Schiene glatt sein und darf nur geringen Schall ausstrahlen. Hier helfen Schienenstegdämpfer oder niedrige Schallschutzwände.

Die Räder des Zuges müssen ebenfalls glatt sein. Zudem müssen sie mit den erwähnten Verbundwerkstoff-Bremsen ausgestattet sein. Genau wie die Schienen sollten auch die Räder nur wenig Schall abstrahlen.

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