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Arbeitsschutz
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Arbeitsschutz: Arbeitssicherheit ist Chefsache

  • 04.04.2019
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 12 Min.

Die Sicherheit von Mitarbeitern im Unternehmen ist oberstes Gebot. Arbeitssicherheit ist Bestandteil des Arbeitsschutzgesetzes. Jedes Unternehmen muss deshalb Unfall- und Gesundheitsschutz leisten. Das Thema ist komplex und es müssen die verschiedensten Aspekte aus unterschiedlichsten Bereichen bedacht werden. An erster Stelle hilft hier zunächst die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) weiter, ein umfangreiches Regelwerk, in dem die Pflichten des Unternehmers geregelt sind.

Ganz vorne steht dabei die Pflicht einer Gefährdungsbeurteilung durch den Firmeninhaber beziehungsweise seinen Beauftragten: Mögliche gesundheitliche Risiken für die Mitarbeiter eines Betriebes müssen entlang dieser Einschätzung aufgedeckt, analysiert und behoben werden. Ist eine Gefährdungsbeurteilung versäumt worden, kann dies schwerwiegende Folgen haben und es kann sogar zu einem Gerichtsprozess kommen. 2014 zum Beispiel wurde die Fachkraft eines Unternehmens zu Schadenersatz verurteilt, weil durch diese keine Gefährdungsbeurteilung für eine Stanze durchgeführt worden ist. Normalerweise kann eine Sicherheitsfachkraft (SiFa) nicht in Haftung genommen werden. In diesem Fall aber hat die SiFa den Unternehmer nach Ansicht des Gerichts offenbar falsch beraten.

Arbeitsschutz im Wandel

Weil sich die Arbeitswelt wandelt, muss auch die Arbeitsstätte eine andere werden.

In den Medien grassiert derzeit das Schlagwort der Industrie 4.0, wenn es um die Zukunft der Arbeitswelt geht. Gemeint ist damit ein neues Zeitalter technischer Entwicklungen. Die Digitalisierung und künstliche Intelligenz (KI) hat Einfluss auf den Arbeitnehmer. Dabei prägen die neuen Technologien auch eindeutig den Arbeitsschutz, der sich in diesem Zusammenhang ebenfalls verändern muss. Auch Arbeitsstätten werden “intelligente” Gebäude, weil sie mithilfe der neuen Technologien gesteuert werden. Die mobilen Kommunikationsmittel wirken ebenfalls auf die Arbeit ein. Auch diese Veränderungen müssen mit in die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen werden.

Im Grunde genommen muss sich der Arbeitsschutz 4.0 mit allen Fragen zur Sicherheit im Betrieb rund um die Begriffe Digitalisierung, Vernetzung, künstliche Intelligenz sowie den neuen Formen der Beschäftigung befassen. Wichtig dabei ist, die negativen Auswirkungen des digitalen Zeitalters bezüglich des Unfall- und Gesundheitsschutzes bereits im Vorfeld abwehren zu können. Das dazu nötige Regelwerk jedoch ist vage. Trotzdem gibt es Fragestellungen, die Arbeitsschützer im Betrieb bereits nicht mehr ignorieren können.

Bisherige Ergebnisse des Arbeitsschutzes 2.0

Arbeitsschützer machen zwar darauf aufmerksam, dass sich in den vergangenen Jahren eine ganze Menge beim Thema Arbeitssicherheit/Arbeitsschutz getan hat. Trotzdem aber bleibe noch viel zu tun, heißt es seitens der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in einer Kampagne namens „kommmitmensch“. Diese Kampagne hat die Vereinheitlichung von Unfallverhütung, Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in Betrieben zum Ziel und setzt in erster Linie auf Prävention, quer durch alle Branchen. Hier geht es weniger um das einzelne Unfallrisiko, als vielmehr um eine Kultur der Vorbeugung. Gesundheits- und Unfallschutz soll also als Wert eines Unternehmens begriffen werden.

Dabei steht auch der Wandel innerhalb der Arbeitswelt im Fokus: In der „neuen“ Arbeitswelt spielt in einem Unternehmen der Mensch als Individuum eine immer größere Rolle. Sicherheit und Gesundheit werden darin als eine Einheit betrachtet. Es geht daher nicht nur um das einzelne Unfallereignis, sondern um den Wert des Menschen. Diese Kultur, so die Forderung, soll sich auf allen Ebenen, auch im Betriebsklima wiederfinden. Fragen, die sich daraus ergeben, betreffen

  • die Führungsebene (wird mit gutem Beispiel vorangegangen?) genauso wie
  • die Arbeitsschützer im Betrieb (finden diese Gehör in sicherheitsrelevanten Fragen?)
  • und die Mitarbeiter (werden diese beteiligt?).
  • Auch der Umgang mit Arbeitsunfällen (werden Unfälle analysiert? Wird auf Schuldzuweisungen verzichtet?) steht dabei im Fokus.

Insgesamt sind es sechs Handlungsschritte, die das Konzept vorschreibt.

Arbeitsschutz bleibt vielfältig

Ob richtiger Umgang mit Maschinen, ein sicheres Betriebsgelände oder gesetzliche Vorgaben bei der Bildschirmarbeit: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit hat viele Gesichter. Im Grunde muss jeder Bereich eines Unternehmens genau unter die Lupe genommen werden, um die Unfallgefahr zu minimieren und den Gesundheitsschutz im Auge zu behalten.

Das betrifft Büroräume, Hallen, Werkstätten, Nebengebäude und den Außenbereich gleichermaßen. Gerade innerbetriebliche Transportwege bergen viele Unfallgefahren. Dazu zählen nicht nur Straßen für den Transport von Arbeitsmitteln oder Gütern, sondern Treppen oder Fußwege. Jeder vierte Arbeitsunfall steht in Zusammenhang mit Fluren und Gängen, Treppen und Verkehrsflächen.

Häufige Ursachen sind zum Beispiel bauliche Mängel, Hindernisse, Verschmutzungen oder auch falsches Verhalten. Deshalb ist es für das Unternehmen unabdingbar, die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Dabei muss ein besonderes Augenmerk auf Stolperfallen gelegt werden. Das können bauliche Mängel sein, aber genauso auch schlechte Beleuchtung oder Hindernisse sowie Teppichkanten.

Zum Arbeitsschutz gehört die richtige Kleidung

Auch Schutzkleidung gehört zur Arbeitssicherheit. Diese muss jedoch von den Begriffen Arbeitskleidung (zum Beispiel der „Blaumann“) und Berufsbekleidung (zum Beispiel Uniformen) unterschieden werden. Diese sind nicht verpflichtend, Schutzkleidung allerdings schon. Diese meint eine Ausrüstung, die den Mitarbeiter vor schädigenden Einflüssen schützen soll. Damit sind beispielsweise thermische und mechanische Einflüsse gemeint, aber auch Einwirkungen auf den Mitarbeiter, die Infektionsfolgen nach sich ziehen können. Auch Wetterschutzbekleidung und Warnkleidung gehört zur Schutzkleidung.

Daraus ergeben sich häufig Fragen. Ist ein „Blaumann Arbeits- oder Schutzkleidung? Wer reinigt eigentlich die Schutzkleidung?“ Auf Baustellen ist Schutzkleidung meistens ein Muss. Bauarbeiter leben gefährlicher als Mitarbeiter vieler anderer Branchen. Arbeiten am Straßenrand, schwere Lasten, große Maschinen – die Gefahren sind vielfältig. Das Baugewerbe liegt bei der Arbeitsunfallstatistik ganz vorne. Auf 1000 Mitarbeiter wurden in den vergangenen Jahren 55 Unfälle verzeichnet. Die häufigste Ursache für tödliche Unfälle sind Abstürze. Schutzhelme und Sicherheitsschuhe reichen also häufig nicht aus. Vor diesem Hintergrund sollten die möglichen Gefährdungen bei der Gefährdungsbeurteilung einer Baustelle vollständig erfasst werden.

Konkretisieren Sie Arbeitsabläufe

Die kann ganz unterschiedlich ausfallen, je nachdem, was für Arbeiten zu erledigen sind. Daher kann es hier keine Beurteilungsnorm geben. Deshalb ist es wichtig, die Bautätigkeiten zu konkretisieren. Anhand dieser Auflistung ergeben sich bereits Aspekte für mögliche Gefahren. Dabei können auch spezielle Gefährdungen ans Tageslicht kommen. Zum Beispiel kann es möglich sein, dass bei Aushubarbeiten Munition oder Kampfmittel ans Tageslicht kommen oder – bei alten Gebäuden – auch Asbest.

Es geht also nicht nur um typische Risiken – immer muss der Einzelfall betrachtet werden, um Schutzmaßnahmen festlegen zu können und diese zu koordinieren. Unfallgefahren lassen sich minimieren, wenn zum Beispiel stets für eine ausreichende Beleuchtung der Baustelle gesorgt ist, ebenso ein sicherer Umgang mit Strom oder die Gewährleistung von Erster Hilfe. Arbeiten mehrere Gewerke auf einer Baustelle zusammen, so obliegt dem Bauherrn die Pflicht, einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator einzusetzen. Bei diesem laufen die Fäden in Bezug auf die Sicherheit und Unfallvermeidung zusammen.

Arbeitsschutz und Wetter

Das Thema Wetter, insbesondere Hitze, spielt auf Baustellen, aber auch im Landschaftsbau, im Transportwesen und auch im Büro ebenfalls eine große Rolle. Hitze am Arbeitsplatz ist oft unvermeidbar. Viele Mitarbeiter sind in diesem Fall besonderen Belastungen ausgesetzt. Hitze kann zu Krämpfen oder Erschöpfung führen, manchmal droht auch ein Kreislaufkollaps. Gerade bei Arbeiten im Freien sollte nicht auf einen Sonnenschutz verzichtet werden, auch Sonnencreme (Hautkrebsgefahr) ist sinnvoll.

Zu bedenken ist auch, dass nicht nur Sonnenstrahlung schädlich sein kann, sondern auch die Ozonbelastung. Im Büro gilt: Steigt die Temperatur dort auf über 26 Grad Celsius, sind Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Jalousien). Steigt die Temperatur weiter auf über 30 Grad Celsius, müssen weitere Maßnahmen eingesetzt werden. Bei über 35 Grad Celsius gilt: Das Büro ist nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Jedoch gibt es eine Menge das getan werden kann, um die Mitarbeiter vor Hitze am Arbeitsplatz zu schützen (Lüftungsanlagen, Lockerung der Kleiderordnung, Gleitzeitregelung). Beim ersten Anzeichen von gesundheitlichen Einschränkungen durch Hitze sollten sofort geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

Leitern sind eine Gefahr für die Arbeitssicherheit

Nicht zu vernachlässigen bei der Sicherheit im Betrieb ist auch ein fehlerhafter Umgang mit Leitern. Gerade im gewerblichen Bereich sind sie unverzichtbarer Bestandteil – und ein großes Unfallrisiko. Innerhalb von sieben Jahren (2009 bis 2016) soll es laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und -medizin zu 49 tödlichen Unfällen gekommen sein, bei denen Leitern im Spiel waren. Was bei der Gefährdungsbeurteilung wichtig ist: Zunächst die Unterscheidung zwischen fest installierten Leitern und transportablen Steighilfen. Bei letzteren, zum Beispiel Stehleitern und Anlehnleitern, kommt es häufig wegen seitlichen Hinauslehnens zu Unfällen oder deshalb, weil die Leiter auf unebenen Boden aufgestellt worden ist.

Wie positioniert man Anlegeleitern?

Oft werden auch Anlegeleitern in einem zu flachen Winkel positioniert, wenn es zu Unfällen kommt. Auch verschmutzte Sprossen und Tritte bergen ein Risiko (abrutschen). Deshalb ist es wichtig, Leitern nur dann einzusetzen, wenn vorher eine Gefährdungsbeurteilung für Leitern durchgeführt wurde.

Leitern dürfen laut Betriebssicherheitsverordnung auch nur dann zum Einsatz kommen, wenn die Benutzung anderer, sichererer Steighilfen wie Hubbühnen oder Gerüste nicht möglich oder wegen einer geringen Gefährdung nicht gerechtfertigt ist. Ist das der Fall, können Leitern verwendet werden – allerdings nur bei kleineren Arbeiten mit geringem Risiko. Wichtig ist dabei auch ein geeigneter Leitertyp je nach anfallender Arbeit. Das können Anlegeleitern, Ausziehleitern, Stehleitern und andere sein. Auch auf das Material und die Größe kommt es an. Zu kleine Leitern bergen ein hohes Unfallrisiko. Für bestimmte Branchen gibt es auch spezielle Leitern (Glasreiniger). Sinnvoll ist auch entsprechendes Zubehör, um das Arbeiten auf Leitern abzusichern. Insgesamt sollten auch nur Leitern aufgestellt werden, die zertifiziert worden sind. Das ist ein erster Schritt für einen unfallfreien und sicheren Umgang mit Leitern.

Vorsicht beim Umgang mit Elektrizität

Ein weiterer, besonders großer Fokus muss auch auf dem Umgang mit Elektrizität im Unternehmen liegen. Strom ist nun einmal gefährlich, deshalb ist vom Unternehmer auch eine Elektrofachkraft mit ins Boot zu holen. Jedes Jahr kommen Menschen durch Strom ums Leben. Oft braucht es dafür nur Kleinigkeiten, zum Beispiel defekte Zuleitungen. Die Auflagen beim Umgang mit Strom sind deshalb streng und betreffen sowohl die Elektroinstallationen von Gebäuden als auch die Sicherheit elektrischer Geräte und Anlagen.

Wichtig sind insbesondere die Vorschriften zum Umgang mit Elektrizität im Unternehmen und wie Sie Ihre Mitarbeiter am besten vor Unfällen schützen. Gesetzlich geregelt ist zum Beispiel, wer im Betrieb unter welchen Bedingungen und mit welcher Qualifikation im Elektrizitätsbereich arbeiten darf. Bedeutung besitzt dabei auch die entsprechende Schutzkleidung für Elektrofachkräfte (elektrische Isolierung durch entsprechende Kleidung). Sie soll bei einem Stromübertritt die gefährliche Körperdurchströmung vermeiden. Mitarbeiter dürfen nur auf eine geeignete Kleidung verzichten, wenn sicher ausgeschlossen ist, dass keine Gefährdung besteht. Kommt es trotzdem zu einem Unfall, sind sofort Ersthelfer und der Notarzt zu rufen, denn unter anderem besteht die Gefahr von Kammerflimmern. Deshalb ist es auch wichtig, einen Defibrillator vor Ort zu haben. Auch nach kleineren Unfällen, bei denen Strom beteiligt war, sollten die Mitarbeiter einen Arzt aufsuchen, denn auch hier drohen schwere Folgen.

Unterweisungen dienen der Sicherheit im Unternehmen

Entsprechende Unterweisungen von Mitarbeitern sind das A und O für die Sicherheit im Unternehmen. Bei ausländischen Mitarbeitern ist das allerdings nicht immer ganz einfach. In vielen Firmen geht es heute jedoch international zu. Durch mangelnde Sprachkompetenz können jedoch schnell gefährliche Situationen entstehen. Zum Beispiel dann, wenn Mitarbeiter aus dem Ausland Tätigkeiten durchführen, für die sie nicht qualifiziert sind oder keine passende Schutzbekleidung tragen.  Wichtig zu wissen ist deshalb zunächst, ob die ausländischen Kollegen Arbeitsanweisungen in Gänze verstehen. Lösungen sind zum Beispiel ein Sprachkursus oder Broschüren zum Arbeitsschutz in der jeweiligen Sprache. Geeignet sind auch entsprechende Prospekte in der sogenannten „Leichten Sprache“. Sollten mehrere Mitarbeiter einer Nationalität angehören, könnte es auch nützlich sein, einen sprachkompetenten Ansprechpartner zu bestimmen.

Tödliche Unfälle sind immer nur die Spitze des Eisberges

Es kommt nicht nur zu Unfällen mit Todesfolge, häufig kommt es auch zu Beinahe-Unfällen oder zu Situationen zur betrieblichen Sicherheit, die verschwiegen oder von den Mitarbeitern hingenommen werden.

Die Unterweisung liegt häufig in den Händen der Arbeitssicherheitskraft und sollte bei Neuanstellungen so schnell wie möglich erfolgen. Nicht nur die Mitarbeiter profitieren dabei, auch das Unternehmen. Kranke Mitarbeiter bedeuten immerhin auch einen betriebswirtschaftlichen Schaden. Ein Unternehmen muss dafür sorgen, dass seine volljährigen Mitarbeiter mindestens einmal pro Jahr zu sicherheitsrelevanten Themen unterwiesen werden. Arbeitnehmer bis 17 Jahren sind einmal pro Halbjahr zu schulen. Das schreibt der Gesetzgeber vor.

Leiharbeiter benötigen spezielle Unterweisungen

Spezielle Unterweisungen sind außerdem bei Leiharbeitern, bei Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen oder bei Tätigkeiten mit Bio- und Gefahrstoffen notwendig. Diese Sicherheitsvorkehrungen sollten vom Unternehmen nicht als kosten- und zeitintensive Maßnahmen angesehen werden. Das ändert sich manchmal leider erst dann, wenn ein Unfall mit tödlichem Ausgang geschehen ist. Helfen kann dabei auch, Poster und Bilder zum Beispiel in den Pausenräumen aufzuhängen, die das Thema Arbeitsschutz und -sicherheit thematisieren. Wenn eine Person bei einem Arbeitsunfall verletzt wurde, muss der entsprechende Unfallbericht zeitnah geschrieben werden. Ärztliche Gutachten und Krankenhausberichte werden zu gegebener Zeit den Unfallbericht vervollständigen. Falls es doch zu einem Unfall kommt, ist vom Unternehmen ein Unfallbericht zu verfassen. Dabei gibt es jedoch vieles zu beachten.

Außerdem darf man auch die Brandschutzordnung in einem Unternehmen nicht vernachlässigen. Auch hier sind die Mitarbeiter zu schulen. Häufig geschieht dies jedoch nicht, obwohl eine Unterweisung nach dem Arbeitsschutzgesetz zu den Pflichten jedes Firmenbetreibers gehört. Nicht nur, was den Brandschutz als solchen angeht, auch Themen wie Brandbekämpfung, Erste Hilfe und Evakuierungsmaßnahmen spielen in diesem Zusammenhang eine Rolle. An erster Stelle beim Brandschutz steht die Vermeidung oder Minimierung brennbaren Materials oder brennbarer Gegenstände. Papier und Pappe sind also regelmäßig zu entsorgen. Genauso sollten Zündquellen verboten sein (Kerzen, Rauchen). Die Mitarbeiter müssen außerdem wissen, wo sich Brandbekämpfungsmittel im Betrieb finden lassen (Feuerlöscher, Wandhydrant). Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung ist jedes Arbeitsmittel in regelmäßigen Abständen zu prüfen – das gilt auch für private Elektrogeräte, zum Beispiel der Wasserkocher fürs Büro oder die Kaffeemaschine. Fakt: Wer als Arbeitgeber diese Pflicht nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Brände durch Elektrogeräte sind keine Seltenheit

Elektrobrände können grundsätzlich immense wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen, obwohl die Auslöser häufig Kleinigkeiten sind. Zum Beispiel beschädigte Isolierungen, oder Überlastungen bei den Leitungen. Wer ein paar Regeln beherzigt, kann dieses Risiko jedoch minimieren:

  • schadhafte Isolierungen sofort melden
  • Überlastungen vermeiden
  • Instandsetzung defekter Kontakte
  • Sicherungen nicht überbrücken
  • Vorgeschrieben Prüfungen durchführen

Unfälle vermeiden, Gesundheit im Blick behalten: Arbeitsschutz ist ein Thema mit vielen Facetten. Darunter fällt auch psychischer Arbeitsschutz, der mehr und mehr an Bedeutung gewinnt. Die Zahl der Menschen mit psychischen Problemen im Beruf ist in unserer rastlosen Welt nachweislich gestiegen. Ob Mitarbeiter gefährdet sind, kann an fünf Schwerpunkten mithilfe eines Leitfadens überprüft werden.

Dabei stehen sowohl Situationen im Arbeitsalltag im Vordergrund als auch ein Verhalten, mit dem betroffene Mitarbeiter psychische Probleme selbst befördern können. Klar ist jedoch, dass die Häufung psychischer Belastungen letztlich zu einem gesamtwirtschaftlichen Schaden führen. In der „Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie“ sind Richtlinien aufgeführt, die hilfreich sind, herauszufinden, wie gefährdet Mitarbeiter sind. Darin enthalten sind Fragen nach dem Arbeitsverhältnis und der Fülle der Aufgaben, nach falschem Perfektionismus, sozialen Beziehungen, nach der Regelung für Überstunden und weitere Aspekte. Wichtig ist, Gespräche mit allen Mitarbeitern zu führen. Die Richtlinien des Leitfadens können dabei eine große Hilfe sein.

Auch Lärm im Büro kann krank machen

Tinnitus ist bereits eine Volkskrankheit, Millionen sind oder waren bereits von ihm betroffen. Gerade in Großraumbüros ist der Geräuschpegel oft besonders hoch. Deshalb ist gut vorzubeugen, um entstehenden Lärm so gering wie möglich zu halten. Menschen empfinden Lärm ab etwa 55 Dezibel als unangenehm. Messungen haben sogar schon Werte von bis zu 70 Dezibel ergeben. Deshalb ist es wichtig, zu prüfen, wie sich die Geräusche auf den Arbeitsplatz auswirken. Lärm kann nicht nur zu Tinnitus führen, sondern auch Herz- und Kreislauferkrankungen sowie andere Leiden nach sich ziehen. Eine arbeitsbedingte Lärmschwerhörigkeit kann zu einer frühzeitigen Verrentung führen.

Die Arbeitsstättenverordnung regelt, wie groß die Lärmbelastung sein darf. Für alle Lärmbereiche muss das Unternehmen zum Beispiel ein Lärmminderungsprogramm ausarbeiten (Lärm- und Vibrationsschutzverordnung). Also ist auch hier an eine Gefährdungsbeurteilung zu denken. Spezialisten können mit Schallpegelmessern die tatsächliche Belastung beispielsweise von Lärm im Büro zuverlässig messen. Sie werden häufig in Betrieben eingesetzt, weil hier bestimmte Kenntnisse erforderlich sind, die meistens nicht durch eigenes Personal abgedeckt werden können.

Wichtig sind auch Gespräche mit Kollegen: Diese wissen am besten, wo im Betrieb es regelmäßig laut ist. Auch der Betriebsarzt kann in diese Fragen mit eingebunden werden.

Was Büros betrifft, kommt auf Firmenbesitzer ein weiterer Themenschwerpunkt hinzu: Die meisten Mitarbeiter sitzen dort viele Stunden täglich am Computer. Durchschnittlich sitzt ein Büromitarbeiter während seines Berufslebens rund 80000 Stunden vor dem PC. Deshalb sollte man im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zwecks Gesundheitsschutzes auf mehrere Aspekte Wert legen. Rückenschmerzen, Maus-Arm oder Augenprobleme – die moderne Arbeitswelt führt auch hier zu neuen Problemen.

Die Vorgaben der Arbeitsstäätenverordnung ist nicht außer acht zu lassen

Die Arbeitsstättenverordnung macht Vorgaben, wie ein ergonomischer Arbeitsplatz aussehen soll. Sie stellt Anforderungen an den Bildschirm, das Mobiliar und die Tastatur sowie in diesem Zusammenhang an das Raumklima und die Strahlung. Darüber hinaus fordert die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge auch die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens der Mitarbeiter. Konkrete Messwerte lassen sich in den sogenannten Technischen Regeln nachlesen. Das Fehlen einer Gefährdungsbeurteilung für den PC-Arbeitsplatz kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Ein ergonomischer Arbeitsplatz ist auch bei der Telearbeit Voraussetzung. In der Arbeitsstättenverordnung wurde mittlerweile eine rechtliche Definition aufgenommen. Ein Telearbeitsplatz ist demnach ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmplatz im privaten Bereich eines Mitarbeiters mit einer vereinbarten Arbeitszeit. Für mobile Arbeitsplätze greifen hingegen keine Anforderungen. Mobile Arbeitsplätze dienen etwa zum Abrufen von Mails – oder es ist keine wöchentliche Arbeitsstundenzahl vereinbart. Bei Telearbeitsplätze kommen zwei Paragrafen der Arbeitsstättenverordnung zur Anwendung: Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und das, bevor ein Mitarbeiter seine Arbeit aufnimmt. Eine Überprüfung des Arbeitsplatzes mittels Kontrollen ist nicht vorgesehen.