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Arbeitsschutz KfZ-Werkstatt, Autowerkstatt
Foto: © Minerva Studio - Shutterstock

Arbeitsschutz in der Kfz-Werkstatt – schulen Sie Ihre Mitarbeiter

  • 26.04.2019
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 8 Min.

Arbeitsschutz ist für jede KfZ-Werkstatt ein wichtiges Thema. Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, müssen Betriebe vor allem auf den Umgang mit Gefahrenstoffen achten: Fette, Öle, Lacke und Reinigungsmittel gehören zum Alltag in jeder KfZ-Werkstatt.

Ohne Arbeitsschutz kann der Umgang mit diesen Stoffen längerfristig zu gesundheitlichen Problemen führen. Die Verwendung entsprechender Schutzmittel ist deshalb notwendig. Doch auch speziell die Arbeit mit Hubbühnen in der KfZ-Werkstatt kann neben allen anderen Gefahren in Handwerksbetrieben zu Unfällen führen.

Was ist für den Arbeitsschutz relevant?

Es gibt viele Richtlinien, die neben der Arbeitsstättenschutzverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz die Gefährdungen in der Kfz-Werkstatt minimieren sollen und die Arbeitssicherheit im Betrieb festlegt (zum Beispiel DGUV-Regeln). Bereits bei den baulichen Einrichtungen muss auf Sicherheit geachtet werden. Bereiche, die hier besonders wichtig sind, sind unter anderem Arbeitsgruben und Unterfluranlagen, hochgelegene Arbeitsplätze und Lüftungseinrichtungen.

Da in einer Kfz-Werkstatt Maschinen und Geräte zum Arbeitsalltag gehören, ist auch hier eine sichere Handhabe erforderlich. Gefahren drohen etwa bei Radauswuchtmaschinen, Spannvorrichtungen, Motortestständen, Hebeeinrichtungen und Unterstellböcken. Bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist unter anderem besonders auf Einrichtungen zur Vermeidung von Lichtbögen oder Fahrleitungen in Werkstätten zu achten.

Um die Risiken möglichst gering zu halten, muss der Arbeitgeber zunächst Informationen über die zu verwendenden Stoffe einholen und je nach Anforderung geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Dabei ist die Persönliche Schutzausrüstung keine freiwillige Angelegenheit: In der Betriebssicherungsverordnung ist genau vorgegeben, welche Maßnahmen man zum Schutz der Beschäftigten von Arbeitgebern ergreifen muss.

Werkstatteinrichtung

Der Sicherheitsgedanke muss bei der Einrichtung von Kfz-Werkstätten besonders im Vordergrund stehen. Denn jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz, so fordert es der Arbeitsschutz in Deutschland. 

Grundsätzlich gilt, dass jeder Arbeitsplatz übersichtlich gestaltet und die Werkstatt insgesamt leicht zu reinigen sein sollte. Arbeitsgruben sind immer entsprechend den Vorschriften zu sichern und die in der Betriebsstättenverordnung und den Technischen Regeln vorgegebenen Maße zu erreichen.

Bei einer Untersuchung der Unfallschwerpunkte in Kfz-Unternehmen ergab sich, dass die meisten Unfälle bei

  • Arbeiten an Getrieben und Kupplungen,
  • der Benutzung von Handschleifmaschinen,
  • der Montage von Karosserieteilen und Baugruppen sowie
  • dem Handtransport

geschehen. Die meisten Verletzungen betrafen die Hände, Augen, den Kopf und die Füße. Ursachen waren Stolperstellen am Arbeitsplatz, Selbstüberschätzungen beim Umgang mit Werkzeug, nicht genutzte Schutzausrüstungen und mangelnde Abstimmung untereinander. Zur Vermeidung von Unfällen ergibt sich daraus die Verbesserung betrieblicher Organisation und eine intensive Unterweisung der Beschäftigten.

Bei der Werkstatteinrichtung kann es zu Gefahren durch ungeschützt bewegte Maschinenteile kommen. Deshalb ist es wichtig, Gefahrenstellen zu kennzeichnen und Sicherheitsabstände einzurichten. Weil regelmäßig mit scharfen Werkzeugen oder spitzen Teilen gearbeitet wird, muss der Arbeitgeber darauf achten, sichere und geeignete Werkzeuge zur Verfügung zu stellen. Um der Gefahr von Stürzen vorzubeugen, sollte man rutschhemmende Bodenbeläge verlegt und Arbeitsbereiche (Einbauräume von Bremsprüfständen) besonders kennzeichnen.

Bei Arbeiten in der Kfz-Werkstatt mit Akkumulatoren besteht Explosionsgefahr. Deshalb wird empfohlen, gesonderte Räume für den Umgang mit Batterien einzurichten. Beim Montieren von Rädern sollte man die Spanneinrichtungen an den Montagemaschinen normalerweise derart gestalten, dass man die Felge kraft- und formschlüssig spannen kann. Dadurch entstehen Gefahren.

Deshalb sollte grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von 2,5 Metern zwischen Ventil und Manometer vorgesehen sein. Auch beim Umgang mit Kraftstoff sind Risiken allgegenwärtig. Neben den erforderlichen Schutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber bei Arbeiten unter beengten Verhältnissen für eine geeignete Absaugung (ortsveränderliche Absaugeinrichtungen) sorgen.

Vorsicht bei Hebebühnen

Nach einer Studie der DEKRA aus dem Jahr 2016 haben 58 Prozent aller Hebebühnen in deutschen Werkstätten Mängel, 20 Prozent davon gefährliche, 24 Prozent erhebliche. Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss man Hebebühnen einmal im Jahr kontrollieren, egal, ob es sich um Säulen-, Stempel- oder Scherenhebebühnen handelt.

Bei schlecht gewarteten Arbeitsgeräten drohen schwerste Verletzungen, weil Fahrzeuge abstürzen oder abgesenkt werden können. Hebebühnen zählen deshalb zu den Maschinen mit dem höchsten Gefährdungspotenzial.

Die berufsgenossenschaftlichen Regeln sehen unter anderem folgendes vor:

  • Nur geeignete Personen dürfen eine Hebebühne beispielsweise in der Kfz-Werkstatt bedienen. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und unterwiesen werden. Lehrlinge dürfen Hebebühnen unter Aufsicht bedienen.
  • Die Tragfähigkeit und Belastung der Hebebühne muss man einhalten. Die dazu notwendigen Werte muss man stets gut sichtbar an der Hebebühne anbringen.
  • Bei Hebebühnen, die die Fahrzeuge am Rahmen anheben, orientiert sich die Lastenverteilung an der Tragfähigkeit (unter 3000 Kilogramm – über 3000 Kilogramm).
  • Es dürfen sich keine Teile von der Hebebühne lösen (zum Beispiel Gummiauflageteller oder Schiebestücke).
  • Tragarme muss man derart installieren, dass sie sich nicht unbeabsichtigt herausheben. Gelenkarme benötigen eine Sicherung gegen unbeabsichtigte Bewegungen.
  • Fahrzeuge in einer Kfz-Werkstatt darf man nur an den Punkten anheben, die vom Hersteller vorgegeben sind
  • Der Steuerplatz sollte im Stehen zu bedienen sein.
  • Zwischen Hebebühne und Fußboden sollte man einen Sicherheitsabstand von 12 Zentimetern oder ein Fußfreiraum einhalten (Vermeidung von Quetschungen).
  • Die Stopp-Einrichtung darf man nicht überfahren.
  • Abweisbügel beispielsweise in der Kfz-Werkstatt sind gegen Hineintreten zu sichern.
  • Regelmäßige Wartung und Pflege

Richtige Beleuchtung in der Kfz-Werkstatt

Bei der Beleuchtung in einer Kfz-Werkstatt sind vielfältige Aspekte zu bedenken, weil hier die unterschiedlichsten Arbeitsplätze mit verschiedensten Anforderungen bestehen. Für die Montageplätze etwa sind andere Beleuchtungsstärken und –arten notwendig als in Gruben oder unter Hebebühnen. Auf jeden Fall sollte die richtige Beleuchtung nicht nur ein exaktes Arbeiten ermöglichen, sondern auch zum Arbeitsschutz beitragen. Richtlinien dazu sind zum Beispiel in den Technischen Regeln „Beleuchtung von Arbeitsstätten” (ASR A3.4) nachzulesen. In der Werkhalle müssen etwa 300 Lux herrschen (außerdem müssen die Leuchten einen Farbwiedergabeindex von 80 aufweisen).

Anders bei Tätigkeiten in der Kfz-Werkstatt an Autooberflächen oder im Lackier-Bereich: Hier ist eine Beleuchtungsstärke von mindestens 750 Lux vorgesehen. Außerdem muss der Arbeitgeber darauf achten, dass die Lampen vor Schmutz- und Spritzwasser geschützt sind. Rund um die Hebebühne sollte die Beleuchtungsstärke rund 500 Lux betragen. Für Tätigkeiten an der Werkbank variieren die vorgegebenen Werte.

Für feine Arbeiten gelten 750 Lux, für Gewindeschnitte etwa 500. Im Reifen- und Teilelager reicht meistens eine geringere Beleuchtung von 300 Lux aus, die jedoch blendfrei sein sollte. Dunklere Bereiche, zum Beispiel unter Fahrzeugen, können zusätzlich durch LED-Schutzrohrleuchten erhellt werden. Darüber hinaus können Tischarbeitsplätze mit abgehängten Modellen optional beleuchtet werden.

Gewerbelärm: Schutz und Vorschriften zum Lärmschutz in der Kfz-Werkstatt

Nicht nur die Mitarbeiter, auch die Anwohner sind vor Lärm zu schützen. Gerade in einer Kfz-Werkstatt fallen Arbeiten an, die mit erheblichen Lärmbelastungen einhergehen. Deshalb gibt es etliche Vorschriften zum Schutz vor Gewerbelärm. Von Gewerbelärm oder Industrielärm ist die Rede, wenn der Lärm von entsprechenden Anlagen ausgeht.

Generell sind Menschen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vor den entstehenden Geräuschbelastungen zu schützen, wenn sie einen bestimmten Pegel erreichen und damit schädlich sind. Dazu zählen Geräuschbelastungen, die bei der Produktion entstehen, genauso wie der Gewerbelärm oder der Betriebslärm auf dem Firmengelände.

Notwendig zur Errichtung und zum Betrieb einer Kfz-Werkstatt ist demnach, dass die Anlage dem Immissionsschutz unterliegt und genehmigt wird. Die Erlaubnis wird nur dann erteilt, wenn keine schädlichen Umwelteinwirkungen von dem Betrieb ausgehen. Nachdem die Genehmigung erteilt worden ist, können sich jedoch weiterhin zusätzliche Anordnungen ergeben.

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) im Bundesimmissionsschutzgesetz regelt die Verpflichtungen, denen der Gewerbetreibende unterliegt. Konkretisiert werden darin beispielsweise Immissionsrichtwerte für Anlagengeräusche in Wohngebieten (tagsüber 55 Dezibel, nachts 40 Dezibel). Bei Betrieben, deren Anlagen nicht genehmigungsbedürftig sind, muss darauf geachtet werden, diese so zu betreiben, dass von ihnen keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ausgehen.  Unvermeidbarer Lärm muss auf das Mindestmaß begrenzt werden.

Richtiger Umgang mit Gefahrenstoffen in der Kfz-Werkstatt

Wichtig beim Umgang mit Gefahrenstoffen ist zunächst, mögliche Gefahrenpotenziale zu ermitteln, um Maßnahmen treffen zu können. Ein Gefahrstoff-Check ist deshalb eine Notwendigkeit. Zu berücksichtigen sind dabei unter anderem die Dauer der Arbeit mit gefährlichen Substanzen, oder auch Fragen, ob man mit schädlichen Stoffe, mit welcher Intensität und Ausdehnung mit der Haut in Berührung kommen oder sie sogar einatmet.

Grundsätzlich sind brennbare und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Gase, Dämpfe, Rauch und Staub aus allen Arbeitsbereichen abzuführen. Dazu sind Lüftungsmaßnahmen notwendig.

Die zu beachtenden Grenzwerte sind in der Gefahrstoffverordnung und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe beschrieben. Da Mechatroniker häufig in Gruben oder Unterfluranlagen arbeiten, gelten auch hier verschiedene Verordnungen und Regelungen. Wichtig ist unter anderem, dass man die Lüftungseinrichtungen bereits vor dem Betreten von Arbeitsgruben oder auch Unterfluranlagen einschaltet. Natürlich belüftete Arbeitsgruben darf man darüber hinaus nicht abdecken.

Für brennbare Stoffe in Kfz-Werkstätten gilt unter anderem:

  • Stoffe in Behältern sammeln
  • Ausgelaufene oder verschüttete Flüssigkeiten sofort entfernen
  • Gebrauchte Putztücher zur Wiederverwendung muss man in schwer entflammbaren Behältern sammeln
  • Altöl in dafür vorgesehenen Vorrichtungen sammeln
  • Keine Reinigungsarbeiten mit brennbaren, giftigen oder gesundheitsschädlichen Flüssigkeiten durchführen (falls notwendig nur in dazu vorgesehenen, explosionsgeschützten Räumen)
  • Reinigungsgefäße darf man nicht durch Sonne oder andere Quellen erwärmten
  • Vorsicht mit Zündquellen
  • Vorsicht bei Lackierarbeiten – Mitarbeiter sind regelmäßig für den Umgang von Atemschutz-Geräten zu unterweisen. Auch der Hautschutz spielt eine wichtige Rolle.

Hautschutz im Kfz-Handwerk

Weil Mechatroniker ständig mit Fetten, Ölen oder Lacken arbeiten, ist natürlich auch ein guter Hautschutz wichtig. Die Präparate, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, sollten jedoch die natürliche Barrierefunktion der Haut nicht gefährden. Bei Tätigkeiten mit wasserlöslichen Stoffen sollte man vor Arbeitsbeginn ein wasserunlösliches Präparat mit hohem Fettanteil verwenden.

Bei nicht wasserlöslichen Arbeitsstoffen empfiehlt sich die Anwendung eines wasserlöslichen Schutzmittels. Weil man jedoch in vielen Betrieben mit beiden Arbeitsstoffen (wasserlöslich und nicht wasserlöslich) arbeitet, kann man auch ein Präparat mit einem dualistischen Wirkprinzip bereit stellen.

Dies sind in den meisten Fällen Substanzen, die auf Wachs- und Gerbstoffbasis hergestellt sind. Während das Wachs einen Schutzfilm auf der Haut bildet, verfestigen die Gerbstoffe obere Hornschichten der Haut und verschließen die Poren. Präparate, die nur Gerbstoffe enthalten, kann man als Schutz gegen Aufquellen der Haut in Handschuhen anwenden.

Geht es um die Hautreinigung, sollte man schonende Präparate zur Verfügung stellen. Solche Mittel, die Reibepartikel oder Lösemittel enthalten, sollten stets Präparate der zweiten Wahl sein, weil sie die Haut stark beanspruchen. Besser sind Waschpasten mit Holzmehl, gemahlenen Nussschalen oder ähnlichen abbaubaren Materialien. Auf Produkte, die Sand enthalten, sollte man verzichtet, weil man dadurch die Hornhautzellen zu stark beansprucht.

Aus Gründen der Hygiene sollte man Schutz- und Pflegemittel in Spendern anbieten. Wegen der Gefahr einer Verkeimung darf man Seifenstücke beispielsweise nicht mehr von mehreren Beschäftigten benutzen lassen. Aus demselben Grund sollte man auch Einmalhandtücher oder Warmlufttrockner zurückgreifen.

Fazit zum Arbeitsschutz in der Kfz-Werkstatt

Die Arbeitssicherheit in jeder KfZ-Werkstatt muss schon bei der Einrichtung im Vordergrund stehen. Dabei gilt grundsätzlich: jeder Arbeitsplatz muss übersichtlich gestaltet werden und muss leicht zu reinigen sein. Die meisten Verletzungen betreffen Hände, Augen, den Kopf und die Füße.

Bei der Vermeidung von Unfällen ist es also wesentlich, wichtige Gefahrenstellen zu kennzeichnen. Das gilt besonders für Hebebühnen. Ebenso müssen sich die Betriebe über den richtigen Umgang mit Gefahrenstoffen informieren.